Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt (nur sie von ihm, nicht umgekehrt), dann erhält sie bei dessen Ableben eine Witwenrente.
Wenn sie aber wieder geheiratet hat, dann nicht mehr.
Aber - wenn`s stimmt? -> wieso kriegt sie , die nun wieder verheiratete Frau (lebt jetzt in USA) dennoch Geld vom EX-Ehemann, wenn der noch lebt und eine Rente bezieht?
Es ist doch SEINE Rente und sie hat ja einen anderen als „Unterhaltspflichtigen“ geheiratet.
weil die Ehegatten innerhalb der Ehezeit Anspruch auf Versorgung aus der Rente des jeweils anderen erwirken/erwirtschaften, den sog. Versorgungsausgleich.
Die jeweiligen Anwartschaften der beiden Ehepartner werden einander gegenübergestellt. Ausgleichspflichtig ist der Ehegatte mit den höheren Anwartschaften bzw. Versorgungsaussichten. Das gesamte Verfahren der Berechnung ist aber wohl etwas komplizierter.
Jedenfalls wird ein Versorgungsausgleich berechnet und dem jeweils schlechter gestellten Ehegatten zugesprochen. Man kann aber im Scheidungsverfahren ausdrücklich auf diese Ansprüche gegenseitig verzichten.
Ehegatten die - etwa durch die Kindererziehung - befürchten müssen im Alter nicht genug eigene Bezüge zu haben werden aber i.d.R. nicht darauf verzichten. Man kann ja nicht zwingend davon ausgehen, dass man noch einmal eine Ehe eingeht oder noch soviel Geld zusammenkratzt, dass man diese zusätzlichen Einkünfte nicht benötigt.
Insofern: Voila, eine wiederverheiratete, ausgewanderte, Dame bekommt von ihrem Ex-Mann ein Stück der Rente.
Gilt dieser „Ausgleichsanspruch“ auch dann, wenn die Frau noch
im berufsfähigen Alter
also zum Bsp. unter 50 - ist?
Natürlich. Alle von beiden Ehepartner während der Ehe erarbeiteten Rentenansprüche werden zusammengerechnet und durch zwei geteilt. Die Frau bleibt ja fast immer zuhause und zieht die Kinder auf, während der Mann seine Karriere pflegt. Daher ist das mehr als gerecht.
Und wieso wird ihr dann bei Todesfall des Mannes die
Witwenrente abgesprochen?
Weil das ein ganz anderer Topf ist. Sie hat ja schon die Hälfte des Altersrentenanspruchs mit dem Versorgungsausgleich erhalten und ist damit abgesichert.
Für den betroffenen Ehemann ist es wohl dann besser eine
Scheidung möglichst lange hinauszuschieben?
Kommt darauf an.
Um so später die Scheidung, desto mehr Rentenpunkte bekommt die Frau.
Gilt dieser „Ausgleichsanspruch“ auch dann, wenn die Frau noch im berufsfähigen Alter
also zum Bsp. unter 50 - ist?
Natürlich. Alle von beiden Ehepartner während der Ehe erarbeiteten Rentenansprüche werden zusammengerechnet und durch zwei geteilt.
B)
Bei Todesfall/Witwenrente:
Sie hat ja schon die Hälfte des Altersrentenanspruchs mit dem Versorgungsausgleich erhalten und ist damit abgesichert.
Danke!
(Vorweg: Das Problem hat sich ansich erledigt)
Interessant ist es dennoch zu wissen:
zu A)
Hört sich so an, als das erst eintritt, wenn BEIDE in Rente gehe??
zu B)
Wann sirt WAS die „Hälfte“?
Aber sei`s drum.
Sie braucht ja dann für ihre Rente nicht mehr arbeiten gehen, wenn der Mann schon 30 Jahre gearbeitet hat und sie noch höchstens 15 Jahre einzahlen könnte… sie arbeitet ja dann - was ihre Rentenauszahlung ab 65/67 betrifft - nur noch dem noch lebenden Mann, noch besser der Rentenanstalt, entgegen - oder?
Wenn eine Scheidung nicht zustandekommt - ich kenne so einen Fall, wg. Vermögensangelegenheiten - solange braucht der Mann nichts von seiner Rente abtreten???
Gruss
MultiVista
P.S.
Ist das Problem nicht für die Frau auch schon deshalb größer, weil sie die Durchsetzung ihrer vermeintlichen Ansprüche aus den USA (Ausland) durchsetzern muss, also Nachweisschwierigkeiten hat?
Dass bei Scheidung die Frau auf Rentenanspruch verzichtet ist
wohl eher die Ausnahme
Hallo,
wie häufig das vorkommt, weiss ich nicht, ich hab es z.B. getan. Da wir beide arbeiten gingen und in etwa ähnlich verdienten, hätte ich als Rentnerin genau 1,86 DM monatlich bekommen (von meinem Ex). Darauf habe ich dankend verzichtet!
Abgesehen davon können solche Mini-Beträge vom Gericht auch wegen Nichtigkeit (oder wie das heisst) ausgeschlossen werden. So wäre es bei uns jedenfalls gewesen, wie uns die Richterin sagte, wenn wir nicht eh freiwillig verzichtet hätten.