Erbschaftsfrage

Ein Bruder stirbt im 2009, er hat weder Kinder noch Ehefrau.
-Wer erbt, wer noch Mutter und 2 Geschwister leben?
-Wie wird die Erbmasse prozentual verteilt?
-Erbt man Schulden auch prozentual gleich?

Wie sähe aus, wenn der Verstorbene alte Mietschulden hätte, jedoch der Vermieter meldete sich wegen der Begleichung der Schulden seit 2005 nicht . Es gäbe auch Haftbefehl, nicht vollgestreckt.

-Wären diese Mietansprüche schon verjährt bzw.
müssten die Erben die alten Mietschulden bezahlen?

-Wer erbt, wenn noch Mutter und 2 Geschwister leben?

Eben diese

-Wie wird die Erbmasse prozentual verteilt?

Mutter 1/2, die weiteren Geschwister zu je 1/4 (vorbehaltlich der Tatsache, dass alle Abkömmlinge des vorverstorbenen Vaters und der noch lebenden Mutter sind; in anderer Konstellation kann es zu verschiebungen kommen…)§§ 1925 III, 1924 IV BGB

-Erbt man Schulden auch prozentual gleich?

Das Rosinenprinzip gibt es beim erben nicht!

Wie sähe aus, wenn der Verstorbene alte Mietschulden hätte,
jedoch der Vermieter meldete sich wegen der Begleichung der
Schulden seit 2005 nicht . Es gäbe auch Haftbefehl, nicht
vollgestreckt.
-Wären diese Mietansprüche schon verjährt bzw.
müssten die Erben die alten Mietschulden bezahlen?

Ginge man von der regelmäßigen Verjährungsfrist aus und die Mietschulden sind letztmalig bis zum 31.12.2005 aufgelaufen wären diese zum 01.01.2009 verjährt. Die Einrede der Verjährung muss erhoben werden!
Soweit die Verjährung durch bestimmt Ereignisse gehemmt oder unterbrochen war und der Anspruch noch besteht (und noch rechtzeitig vom Vermieter geltend gemacht wird), könnte eine Pflicht des Erben begründet sein. Wie schon gesagt, das Rosinenprinzip gibt es nicht.

Da jedoch wie geschildert evtl. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Bruder durchgeführt wurden, und diesen ein entsprechnder Titel zugrunde liegen muss, werden auch vermutlich auch die Erben damit behelligt werden wenn der Vermieter davon Wind bekommt… Gut möglich dass die Ansprüche bereits tituliert sind und der Vermieter in den zurückliegenden Jahren wegen geringer Erfolgsaussicht von der Vollstreckung absah. Der Haftbefehl wird vermutlich aus dem e.V. - Verfahren herrühren…