Notarkosten

Hallo,

der Notarkostenrechner
http://www.devisenkredit.de/onlinerechner/notarkoste…
gibt an, dass für die Abtretung einer Grundschuld in Höhe von 270.000 EU Notarkosten in Höhe von 137,45 anfallen.

Nun ist mir ein Fall bekannt geworden, da mussten die Schuldner zu einer bereits eingetragenen Grundschuld in genannter Höhe eine Unterwerfungserklärung abgeben. Normalerweise geschieht das zusammen mit der Eintragung einer Grundschuld, das war aber in dem Fall versäumt worden, Bei der Umfinanzierung zu einer anderen Bank wurde dies nun verlangt. Der Notar verlangte hierfür unter Berufung auf §§ 141, 154, 32, 36 KostO einen Betrag von 583,70 EU.

Die Abgabe einer Unterwerfungserklärung kommmt unter den Geschäften, für die man in dem Kostenrechner eine Berechnung anfordern kann, nicht vor. Die Beurkundung einer solchen Erklärung macht aber m. M. nicht mehr, eher weniger, Arbeitsaufwand als die Beurkundung der Abretung einer Grundschuld.

Ist die Forderung des Notars trotzdem rechtmäßig?

Grüße
Carsten

Morge,
bin kein experte. ich würde das ganze bei
www: frag-einen-anwalt. de posten für 20€, dann hast du weitestgehend sicherheit- oder bei der notarkammer mal anrufen-ob die dir info geben können
Gruß
dr.mo

Bei einem Geschäftswert von 270.000,00 EUR beträgt die volle Gebühr 462,00 EUR, darauf die Umsatzsteuer ergibt 549,00 EUR. Hier sind noch keine Auslagen mit drin… insoweit scheint es zu passen.

Die Beurkundung der dinglichen Unterwerfung erfolgt in der Regel zusammen mit der Bestellung der Grundschuld. Werden mehrere Erklärungen beurkundet (in einer Urkunde) fällt die Gebühr nur einmal an nach dem höchsten Gegenstandswert der Beurkundung. Das ist somit natürlich günstiger.