Hallo,
der Notarkostenrechner
http://www.devisenkredit.de/onlinerechner/notarkoste…
gibt an, dass für die Abtretung einer Grundschuld in Höhe von 270.000 EU Notarkosten in Höhe von 137,45 anfallen.
Nun ist mir ein Fall bekannt geworden, da mussten die Schuldner zu einer bereits eingetragenen Grundschuld in genannter Höhe eine Unterwerfungserklärung abgeben. Normalerweise geschieht das zusammen mit der Eintragung einer Grundschuld, das war aber in dem Fall versäumt worden, Bei der Umfinanzierung zu einer anderen Bank wurde dies nun verlangt. Der Notar verlangte hierfür unter Berufung auf §§ 141, 154, 32, 36 KostO einen Betrag von 583,70 EU.
Die Abgabe einer Unterwerfungserklärung kommmt unter den Geschäften, für die man in dem Kostenrechner eine Berechnung anfordern kann, nicht vor. Die Beurkundung einer solchen Erklärung macht aber m. M. nicht mehr, eher weniger, Arbeitsaufwand als die Beurkundung der Abretung einer Grundschuld.
Ist die Forderung des Notars trotzdem rechtmäßig?
Grüße
Carsten