Ab wann darf man einen Mensch umbringen?

Hallo zusammen,

Hört sich vielleicht komisch an aber es interessiert mich wirklich:

Ich stelle mir folgende Situation wie z.B. in Winnenden vor.
Also einen Amoklauf. Der Amokläufer beginnt um sich zu schiessen (trifft auch Personen).
Darf man den Amokläufer erschlagen/erschießen ohne dafür bestraft zu werden?

Habe gehört dass wenn einer der Schüler oder Lehrer den Amokläufer getötet hätte, ins Gefängnis gekommen wäre. Was stimmt ?
Möglicherweise ist die Frage auch ganz einfach zu beantworten kann mir aber beides vorstllen(Immerhin ist es dann totschlag, aber man kann andere davor bewaren!)

Danke schoneinmal für die Antwort,
Mfg

Moin,

Darf man den Amokläufer erschlagen/erschießen ohne dafür
bestraft zu werden?

Das kommt drauf an. Im Zweifel kann man sich aber auf Notwehr berufen; man hat das Recht jedes Mittel, welches geeignet scheint, eine einen Gewalttäter verursachte Gefahr für Leib und Leben abzuwenden, wenn es verhältnismäßig zum gegebenen Angriff ist.

D.h. es wäre vermutlich nicht verhältnismäßig einen Räuber gleich umzulegen, wenn er nur Dein Geld will und mit Gewalt droht. Wenn jedoch jemand schießend und mordend durch die Gassen zieht, ist es vermutlich vertretbar. Letztendlich entscheidend im Zweifel immer ein Gericht, das den Einzelfall und die konkreten Umstände würdigt. Notwehr an sich ist nie strafbar, wenn man die Verhältnismäßigkeit der eigenen Gegenmaßnahmen gegen die Gewalt einigermaßen beachtet.

Gruß,
Ingo

D.h. es wäre vermutlich nicht verhältnismäßig einen Räuber
gleich umzulegen, wenn er nur Dein Geld will und mit Gewalt
droht.

Eine solche Güterabwägung findet bei Notwehr nicht statt; dementsprechend gibt es in dem von dir gemeinten Sinne auch keine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Siehe auch:

http://levay.wordpress.com/2009/06/13/notwehr/

Wenn jedoch jemand schießend und mordend durch die
Gassen zieht, ist es vermutlich vertretbar.

Nicht nur vermutlich. Selbstverständlich hätte jeder Lehrer und Schüler in diesem Gebäude das Recht gehabt, den Amokläufer zu töten.

Levay

Hi, Levay…

da fällt mir eine Zusatzfrage ein: Betrifft die
Notwehroption eigentlich nur die in einem Gebäude eingeschlossenen Personen, oder dürfte sich ein selbsternannter militanter Schützenbruder nach Bruce Willis Manier noch vor der Polizei Zugang verschaffen und in einer selbst sozusagen herbeigeführten Notwehrsituation den Täter erschiessen ?

Außerdem, wie ist es wenn man bereits eine Schusswaffe mit sich führt, um sie in einer geeigneten Situation zu gebrauchen ? Fall Winnenden: Nach der Warnung über die Lautsprecher läuft ein bewaffneter Lehrer los…

Wäre beides nicht arge Selbstjustiz… ?

dürfte sich ein
selbsternannter militanter Schützenbruder nach Bruce Willis
Manier noch vor der Polizei Zugang verschaffen und in einer
selbst sozusagen herbeigeführten Notwehrsituation den Täter
erschiessen ?

Selbst herbeigeführte Notwehrsituationen schrenken die Notwehr ein; hier allerdings muss man bedenken, dass es sich um eine solche nicht handelt: Unser „Bruce Willis“ hätte die Notwehrlage nicht erst geschaffen; diese bestand vielmehr bereits vorher. Merke: Notwehr darf auch zu Gunsten anderer geübt werden und heißt dann Nothilfe (was aber keinen Unterschied macht). Dies ergibt sich unzweifelhaft aus § 32 Abs. 2 Var. 2 StGB.

Außerdem, wie ist es wenn man bereits eine Schusswaffe mit
sich führt, um sie in einer geeigneten Situation zu gebrauchen
? Fall Winnenden: Nach der Warnung über die Lautsprecher läuft
ein bewaffneter Lehrer los…

Wäre beides nicht arge Selbstjustiz… ?

Der Schusswaffenbesitz als solcher könnte strafbar sein und wäre nicht gerechtfertigt. Das Tötungsdelikt wäre aber trotzdem durch Notwehr gedeckt.

Mit Selbstjustiz hat nichts zu tun. Es geht hier um die Beendigung eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs. Um Notwehr eben.

Levay

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Ab wann muss man einen Menschen töten? Bei dem Amoklauf in Winnenden hatte eine Polizistin den Täter in Wendlingen vor der Pistole. Er hat die Pistole abgelegt und dann wieder genommen und ging in das Autohaus und töte dort zwei unschuldige Menschen. Hätte die Frau den finalen Todesschuß gemacht würden diese Menschen noch leben. Ich meine da haben einige Menschen gewaltig versagt.

Das sagt sich alles so leicht. Hätte die Polizistin den Typen erschossen, während seine Waffe auf dem Boden lag, wäre das mit Sicherheit auch nicht so gut angekommen. „Der hätte aber später noch…“ ist keine gute Erklärung.

Gruß
Christian

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ich glaube mich an einen fall im raum frankfurt zu erinnern:

ein paar ging spazieren und der mann führte unerlaubter weiße eine schußwaffe mit sich. beide gerieten mit einer gruppe stark angetrunkenen personen in streit, wurden erst
verbal beleidigt und dann auch körperlich attakiert.es kam zu einem handgemenge, woraus sich ergab das einer die frau in den „schwitzkasten“ nahm und ein andere auf sie einschlug. der mann konnte sich kurz dem handgemenge entziehn und zog seine schußwaffe. nach mehrmaliger aufforderung die frau loszulassen, die angreifer dies aber nicht taten, wurde er von einer anderen person mit einer stichwaffe(glaub ich) attakiert. daraufhin schoß er dem sich nähernden angreifer in den hals (welcher verstarb) und einem derer, welcher die frau umklammerte in die schulter.
es kam zu einer verurteilung wegen unerlaubten waffenbesitz. die tötung und verletzung der anderen personen wurde als notwehr abgehandelt.

ich bin kein jurist, hab die ganzen einzelheiten auch nicht mehr im kopf- sondern nur vor jahren die anklageschrift gelesen und das urteil flüchtig überflogen. in diesem sinne ohne gewähr

Deckt sich ja mit meinen Ausführungen.

Mit Gewähr:
Levay

Was ist denn hier los??

Man DARF einen Menschen nie umbringen, allenfalls gibt es Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe.
Das mag popelig klingen, aber das ist ein himmelweiter Unterschied.

Witzig
Hallo,

unschuldige Menschen. Hätte die Frau den finalen Todesschuß
gemacht würden diese Menschen noch leben. Ich meine da haben
einige Menschen gewaltig versagt.

schon witzig, wie einerseits dem Täter zu recht Hemmungslosigkeit vorgeworfen wird, andererseits aber erwartet wird, dass jemand, der vermutlich noch nie im Leben eine Schusswaffe in der Hand gehalten hat, spontan einen Menschen erschießt. Tut er das nicht, wird von Versagen gesprochen.

Ich glaube, dass einige Leute sehr leichtfertig vom Leben und Töten sprechen.

Gruß

S.J.

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Hallo

Ich möchte Steve zustimmen. Jedoch ist auch klar, ein Müllmann holt regelmäßig den Müll ab. Tut er dies nicht, hat er „versagt“, seine Aufgabe nicht erfüllt. Ein Polizist hat auch die Aufgabe Leben zu Schützen oder zu Retten notfalls mit Waffengewalt. Schafft er dies nicht (hatte die Chance, drückt aber nicht ab) hat er (theoretisch) „versagt“. In wie weit man das jedem Einzelnen vorwerfen kann sei dahin gestellt. Forme aus deiner Hand eine Waffe und ziele damit auf einen Menschen und stelle dir dann vor, du würdest ihn mit nur einer Fingerbewegung töten, mit all seinen Konsequenzen. Also, Beerdigung, trauernde Angehörige, Familienglück am Ende, blutender und wimmernder Mensch auf dem Boden der seinen letzten Atemzug macht, … stell dir vor, es war dein eigenes Leben was du gerade beendet hast. Dann hast du vielleicht eine Vorstellung was einem durch den Kopf geht wenn man an einem solchen Punkt angelangt ist und innerhalb von Sekunden entscheiden muss…zwischen Leben und Tot.

Gruß

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