Guten Tag,
ich habe mal eine frage,
angenommen ein sohn bekommt das haus von seinem vater übertagen dafür bekommt er wohnrecht auf lebenszeit.
der sohn baut mit familie an.
jetzt fängt der vater anzu trinken und das zusammen leben funktioniert nicht mehr.
die möglichkeiten wären:
Haus verkaufen: was ist dann mit dem Vater?
haus zurück schreiben lassen: bekommt dann der sohn was?
den vater rausschmeißen (auszahlen ) geht das ?
herzlichn dank für die hilfe im vorraus
Hallo, meine Meinung dazu:
Haus verkaufen: was ist dann mit dem Vater?
Verkauf möglich, bricht Wohnrecht nicht, Vater bleibt drin.
haus zurück schreiben lassen: bekommt dann der sohn was?
Möglich, wenn Vater zustimmt, was Sohn dann bekommt ist Sache des Vaters bzw. eines Vertrages, der vorm/beim Rückschreiben geschlossen werden sollte.
den vater rausschmeißen (auszahlen ) geht das ?
Nur wenn er zustimmt (Löschung des Grundbucheintrags)
Ciao
Das ist ja nicht einfach nur ein Wohnrecht, hier ist eine im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit entstanden, ein dingliches Recht also. Das ist - für den Rechtsinhaber - viel wert, für den Grundstückseigentümer eine Minderung des Grundstückswertes in etwa gleicher Höhe.
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Haus verkaufen dürfte wie gesagt nur unter Abzug des Wertes des Wohnrechts möglich sein. Das Wohnrecht ist eine sog. beschränkte persönliche Dienstbarkeit, die erst mit dem Tod des Inhabers endet.
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Zurück schreiben lassen ist dasselbe wie „wiederholen ist gestohlen…“ Also, das (dingliche) Wohnrecht ist ein Recht wie das Eigentum. Es wirkt gegenüber jedem, auch gegenüber dem Grundstückseigentümer. Eine Löschung des Wohnrechts ist daher nur mit Zustimmung des Vaters möglich.
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Vater rausschmeißen geht nach dem Gesagten nicht.