Telefonvertrag Übertrag auf Erben

ich wüßte gerne, ob ein auf 2 Jahre abgeschlossener Vertrag mit einem Telefonanbieter, (nicht die Telekom sondern ein Preselectionanbieter) auf die Erben übergeht, wenn der Anschlussinhaber stirbt und das eigentliche Telefon abgemeldet wird. Muss dann der Preselection-Vertrag für die restliche Laufzeit weiterbezahlt werden, obwohl es gar keinen Telefonanschluss mehr gibt?

Also ganz verstehe ich es noch nicht.

Preseletion ist eine Einstellung in der Ortsvermittlungsstelle. Dafür ist mir kein Zweijahresvertrag bekannt, ich kann mir auch keinen vorstellen, da der sich ja auf einen Zustand in der OVSt beziehen müsste.

Mit Kündigung des Anschlußvertrages (Deutsche Telekom) wird die Einstellung in OVSt hinfällig.

um eine feste Pre-Selection eingestellt zu bekommen, muss man einen Vertrag mit einem, der diese Leistung anbietet, abschließen. Und dieser Anbieter hat meist einen 2-Jahres-Vertrag, und stellt seine Leistung auch separat in Rechnung. Bei der Telekom bezahlt man eine Umstellungsgebühr von 5 Euro, der Rest kommt von dem anderen Anbieter. Dieser hat kein ausserordentliches Kündigungsrecht in seinen AGB’s für den Sterbefall vorgesehen und besteht jetzt auf die vertragliche Leistung, die eben erst in 15 Monaten endet.

Gut, wenn Du meinst. In diesem Falle geht der Vertrag auf die Erben über, sofern sie nicht das Erbe ablehnen. Und Verträge sind einzuhalten.

Hallo Karin,

Dieser
hat kein ausserordentliches Kündigungsrecht in seinen AGB’s
für den Sterbefall vorgesehen und besteht jetzt auf die
vertragliche Leistung, die eben erst in 15 Monaten endet.

M.E. muß im Todesfall „aus wichtigem Grund“ gekündigt werden können.
Liegt die Ablehnung der Kündigung bereits schriftlich vor? Dann wäre ein Gang zur Verbraucherzentrale angeraten.
Um welchen Anbieter und welchen Tarif geht es? Kann man die AGB online einsehen?
Falls es um einen Flatrate-Tarif geht, kann man vielleicht auch mit dem Anbieter handeln, daß der Vertrag auf einen Tarif mit Grundgebühr umgestellt wird und so dann eben für die 15 Monate nur noch die Grundgebühr gezahlt werden muß.

Gruß Gudrun

Der außerordentlichen Kündigung wurde zugestimmt, telefonisch, mit der Bitte um Einreichung der Sterbeurkunde. Die Begründung der Telefongesellschaft VR-Com liegt darin, dass sie das Paket bei der Telekom abgeschaltet hätten, soweit geht die Kulanz, aber der Paketpreis müsse bezahlt werden. Die AGBs sind online einsehbar unter vr-com.net, kein Wort von außerordentlichem Kündigungsrecht des Teilnehmers. Es gibt keinen Passus, der sich mit vorzeitiger Vertragsauflösung befasst.
Allgemein gilt dann doch, dass eine angemessene Kostenerstattung/Schadenersatz gefordert werden kann, aber doch nicht in Höhe der gesamten Vertragslaufzeit, da macht eine Kündigung doch keinen Sinn.