Wohnraumüberlassung von Seiten der Eltern zulässig

Guten Tag,

folgender Fall.
Drei Parteien (Eltern, Tochter, Sohn). Alle drei haben selbstgenutztes Wohneigentum, in allen Fällen ist das selbstgenutzte Wohneigentum zu 100% abbezahlt bzw. gehört zu 100% Ihnen.
Die Eltern erwerben jetzt zu Ihrem eigenem Haus ein zweites, welches sie Ihrem Sohn kostenfrei zu Wohzwecken überlassen wollen.

1.Frage: Ist dies möglich?

  1. Nebenfrage: Geht dieses auch, wenn der Sohn jetzt seine freiwerdende Wohnung vermietet und die Mieteinnahmen „nachweislich“ für sich verwendet und nicht den Eltern überlässt (z.B als Ausgleich für das kostenfrei Wohnen im Zweithaus) überlässt?

  2. Nebenfrage (gehört aber mehr im Bereich Vermietung): Wie werden Mieteinahmen generell versteuert, wie das Gehalt? Werden da auch Sozialabgaben auf diese Einnahmen fällig?

Vielen Dank im voraus für eure Mühen!

Ab4

Hallo!

Wo ist denn das Problem? Wenn ich genug Geld habe, kann ich Häuser und Wohnungen kaufen, soviel ich will, und wer darin wohnt und ob er bezahlt oder nicht, darf ich auch frei entscheiden. Wer soll denn etwas dagegen haben?