Hallo,
mal angenommen:
Es gibt eine Familie, welche mit ihrem Schwiegersohn in spé einen privaten Darlehensvertrag in Höhe von 10000 Euro abschließt. Der Schwiegersohn in spé verpflichtet sich monatlich einen Betrag von ~200 Euro zu zahlen. Im Vertrag steht u.a. dass, wenn der Darlehensnehmer mit der Zahlung mehr als 2 Wochen in Verzug kommt, dass dann der Darlehensgeber das Darlehen fristlos kündigen kann und den noch ausstehenden Betrag sofort einverlangen kann.
Der Schwiegersohn in spé ist nicht mehr länger Kandidat der Schwiegersohn zu werden und gezahlt hat er seit Monaten nicht mehr. Er sagt immer er hat kein Geld. Er ist Arbeitslos und bekommt mittlerweile Harz IV. Es stehen ungefähr noch 9000 Euro aus. Er besitzt aber ein „Online-Mietgeschäft“ bei dem man „Elektronik-Sachen“ ausleihen kann. Der Wert dieser Geräte übersteigt 9000 Euro mit Sicherhet! Kann die Familie irgendwie eine Art Pfändung bewirken oder ihn zwingen seine Geräte zu verkaufen um die Familie auszubezahlen?
Hier kommt wahrscheinlich das größte Problem an der Sache. Die Tochter der Familie war „damals“ noch sehr gutgläubig und hat den Vertrag mit unterschrieben. Haftet sie jetzt definitiv für die Hälfte der Summe oder kann man ihn trotzdem noch zur vollen Rechenschaft ziehen? Das ganze Geld ging nämlich nur für sein Geschäft drauf.
Mit freundlichen Grüßen
Martin