Muß Ebay bei Betrugsverdacht handeln?
Von: , Frage gestellt am Mo, 20. Jul 2009
Hallo,
ich möchte Euch gerne zu folgendem hypothetischen Fall befragen:
Sagen wir, man hätte bei einem deutschen gewerblichen Verkäufer der bekanntesten Auktionsplattform einen in Wort und Bild toll angepriesenen Artikel erworben. Nach mehrwöchigem Warten trifft der Artikel ein, doch handelt es sich augenscheinlich nicht um den in der Artikelbeschreibung Beschriebenen und Abgebildeten, sondern um eine billige und sehr mäßige Kopie oder Fälschung.
Denken wir weiter, man würde sich Einigen (laut den AGBs des Verkaufers), den Verkauf einfach rückgängig zu machen und der Fall würde auch bei Ebay aus diesem Grund geschlossen.
Der Artikel (laut Beschreibung eine Original/Unikat) würde nach Rücksendung mehrmals wieder zum Verkauf angeboten (aber nicht verkauft), der Kaufbetrag samt Versandkosten aber nicht rückerstattet und sämtliche Mails und Anrufe blieben unbeantwortet.
Man hätte zwischenzeitlich auch bereits eine Anzeige bei der Polizei eingebracht und vor allem auch Ebay über die Geschäftspraktiken dieses Verkäufers informiert - insbesondere über den wiedereingestellten gefälschten Artikel(und dies wäre nachweislich nicht das erste mal, dass gleichlautende Beschwerden zu diesem Verkäufer gemeldet würden).
Wäre Ebay in so einem Fall nicht verpflichtet, den Verkäufer zu sperren, oder wenigstens das Angebot mit dem gefälschen Artikel zu entfernen?
Eine weitere Frage: wäre es zulässig, in einer Ebay-Bewertung einen Link auf eine Website (www.VerkäuferXY-Schwindel.de) zu setzen, wo ein solcher Betrugs-Fall genau dokumentiert würde um potentielle Käufer zu warnen?
Grüße.
