Muß Ebay bei Betrugsverdacht handeln?

Von: , Frage gestellt am Mo, 20. Jul 2009

Hallo,

ich möchte Euch gerne zu folgendem hypothetischen Fall befragen:

Sagen wir, man hätte bei einem deutschen gewerblichen Verkäufer der bekanntesten Auktionsplattform einen in Wort und Bild toll angepriesenen Artikel erworben. Nach mehrwöchigem Warten trifft der Artikel ein, doch handelt es sich augenscheinlich nicht um den in der Artikelbeschreibung Beschriebenen und Abgebildeten, sondern um eine billige und sehr mäßige Kopie oder Fälschung.

Denken wir weiter, man würde sich Einigen (laut den AGBs des Verkaufers), den Verkauf einfach rückgängig zu machen und der Fall würde auch bei Ebay aus diesem Grund geschlossen.

Der Artikel (laut Beschreibung eine Original/Unikat) würde nach Rücksendung mehrmals wieder zum Verkauf angeboten (aber nicht verkauft), der Kaufbetrag samt Versandkosten aber nicht rückerstattet und sämtliche Mails und Anrufe blieben unbeantwortet.

Man hätte zwischenzeitlich auch bereits eine Anzeige bei der Polizei eingebracht und vor allem auch Ebay über die Geschäftspraktiken dieses Verkäufers informiert - insbesondere über den wiedereingestellten gefälschten Artikel(und dies wäre nachweislich nicht das erste mal, dass gleichlautende Beschwerden zu diesem Verkäufer gemeldet würden).

Wäre Ebay in so einem Fall nicht verpflichtet, den Verkäufer zu sperren, oder wenigstens das Angebot mit dem gefälschen Artikel zu entfernen?

Eine weitere Frage: wäre es zulässig, in einer Ebay-Bewertung einen Link auf eine Website (www.VerkäuferXY-Schwindel.de) zu setzen, wo ein solcher Betrugs-Fall genau dokumentiert würde um potentielle Käufer zu warnen?

Grüße.

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
    Re: Muß Ebay bei Betrugsverdacht handeln?

    auch Hallo Sagen wir, man hätte bei einem deutschen gewerblichen
    Verkäufer der bekanntesten Auktionsplattform einen in Wort und
    Bild toll angepriesenen Artikel erworben. Nach mehrwöchigem
    Warten trifft der Artikel ein, doch handelt es sich
    augenscheinlich nicht um den in der Artikelbeschreibung
    Beschriebenen und Abgebildeten, sondern um eine billige und
    sehr mäßige Kopie oder Fälschung.
    Shit Denken wir weiter, man würde sich Einigen (laut den AGBs des
    Verkaufers), den Verkauf einfach rückgängig zu machen und der
    Fall würde auch bei Ebay aus diesem Grund geschlossen.
    Oh Mann... das ist natürlich ganz doof. (ne kleine - hoffendlich genehmigte und nicht übel genommene Verbesserung am Rande: es heißt NICHT AGBs... sondern AGB!!! die heißen doch Allgemeine Geschäftsbedingungen und nicht Geschäftsbedingungens - okay!? *g*)

    wurde der Fall vom KÄUFER als erheblich abweichend gemeldet???
    oder vom Verkäufer als Rücknahme? Der Artikel (laut Beschreibung eine Original/Unikat) würde
    nach Rücksendung mehrmals wieder zum Verkauf angeboten (aber
    nicht verkauft), der Kaufbetrag samt Versandkosten aber nicht
    rückerstattet und sämtliche Mails und Anrufe blieben
    unbeantwortet.
    Fall zu früh geschlossen! Man hätte zwischenzeitlich auch bereits eine Anzeige bei der
    Polizei eingebracht und vor allem auch Ebay über die
    Geschäftspraktiken dieses Verkäufers informiert - insbesondere
    über den wiedereingestellten gefälschten Artikel(und dies wäre
    nachweislich nicht das erste mal, dass gleichlautende
    Beschwerden zu diesem Verkäufer gemeldet würden).

    Wäre Ebay in so einem Fall nicht verpflichtet, den Verkäufer
    zu sperren, oder wenigstens das Angebot mit dem gefälschen
    Artikel zu entfernen?
    ich glaube nicht - weiß es jedoch nicht mit Bestimmtheit.
    aber verpflichtet wären die wohl erst, würde die Markenrechtsverletzung durch die Marke selbst erkannt und oder erginge ein Urteil.
    ansonsten -glaub ich- scheren die sich eh nen Dreck um Dinge die nicht mehr an ihren eigenen Geldbeutel gehen... bzw. gehen sie ja, denn solange der Verkäufer das Teil als gewerblicher einstellt muss er schließlich auch dafür bezahlen - und das Geld wiederum fließt der Plattform zu. Eine weitere Frage: wäre es zulässig, in einer Ebay-Bewertung
    einen Link auf eine Website (www.VerkäuferXY-Schwindel.de) zu
    setzen, wo ein solcher Betrugs-Fall genau dokumentiert würde
    um potentielle Käufer zu warnen?
    Habe neulich mal was gelesen von Zahlencodes, die auf Websites verweisen können wo man eben genau dies tun kann ... wenn ich das nochmal finde, poste ich es hier... ansonsten mangels MEINER zeit, einfach mal selber n bisschen recherchieren.

    gruß

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Muß Ebay bei Betrugsverdacht handeln?

    Hallo, Wäre Ebay in so einem Fall nicht verpflichtet, den Verkäufer
    zu sperren, oder wenigstens das Angebot mit dem gefälschen
    Artikel zu entfernen?
    Ich denke nicht. Es liegt eine Anzeige bei der Polizei vor, aber kein rechtskräftiges Urteil. Es ist nicht die Aufgabe von Ebay, die beiden Seiten zu hören und Richter zu spielen, das muss schon der Richter selbst. Eine weitere Frage: wäre es zulässig, in einer Ebay-Bewertung
    einen Link auf eine Website (www.VerkäuferXY-Schwindel.de) zu
    setzen, wo ein solcher Betrugs-Fall genau dokumentiert würde
    um potentielle Käufer zu warnen?
    Auch da wäre ich vorsichtig. Möglicherweise geht der Verkäufer auch zum Anwalt, was, wenn am Ende der Betrug doch nicht wirklich nachweisbar ist usw.
    Dann ist der Käufer noch dran wegen übler Nachrede usw. Grüße.
    Viele Grüße

    Holygrail

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Muß Ebay bei Betrugsverdacht handeln?

      Kleiner Nachtrag:

      Es handelt sich bei dem Artikel um ein Kunstwerk. Auf den ersten Blick ist ersichtlich, dass der Artikel zwar den Bildern in der Artkelbeschreibung nachempfunden wurde, es sich aber eindeutig um eine mangelhafte Kopie handelt.
      Die Unterschiede wurden von mir natürlich durch Fotos dokumentiert und auch Ebay per Email zur Verfügung gestellt.

      Abgesehen von meinem eigenen Fall, denke ich, dass das bewußte Täuschen von Kunden (Artikel ist nicht jener, der in der Artikelbeschreibung abgebildet ist und wird als Original verkauft) doch gegen die Ebay Grundsätze verstößt und, daß deshalb der Artikel von Ebay entfernt werden müßte.

      Zur zweiten Frage:
      gemeint war hier weniger ein Online Pranger mit Beschuldigungen - ich denke diesbezüglich muß man aus rechtlicher Sicht vorsichtig sein, sondern eine Dokumentation des Falls: der Email-Verkehr mit dem Verkäufer (bis dieser es vorzog, nicht mehr zu antworten), die Ausreden bez. der fünfwöchigen Lieferzeit (mittlerweile auch bekannt durch weitere geprellte Kunden),...
      Ich denke, so eine Dokumentation spräche für sich, auch ohne den Verkäufer einen Betrüger zu nennen und weitere Kunden könnten sich ein Bild von den Verkaufspraktiken dieses Verkäufers machen.

      Grüße.

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