Schuhe in privaten Wohnräumen
Von: , Frage gestellt am Sa, 3. Feb 2001
Wir haben eine 3-zimmer-wohnung durchgängig mit hell-sandfarbenen recht teurem teppichboden ausgelegt.
Daraus ergibt sich, daß wir und alle unsere gäste in der wohnung die schuhe ausziehen, was nach meiner meinung durchaus zumutbar ist. Wir haben sogar ein kleines schild an die eingangstür geklebt, wo wir unsere besucher darauf aufmerksam machen.
Nun sollte heute in unserer wohnung an sämtlichen heizkörpern der verbrauch abgelesen werden.
Als der mann dann kam, bat ich ihn seine recht groben arbeitsschuhe auszuziehen, lehnte der das rundweg ab und ging wieder. Wir rechnen nun damit, daß der mann sagt, wir hätten ihm den zutritt verweigert.
Frage: Kann ich von fremden personen, egal in welcher eigenschaft sie mich besuchen (auch offizielle), verlangen, daß sie in meinen wohnräumen die schuhe ausziehen?
Ich halte das für mein persönliches recht!
