Plaktierungen überkleben

Guten Tag,

habe folgende Frage:

Wenn auf einer frei erlaubten Fläche Plakate aufgeklebt werden um ein Event anzukündigen ist ja alles okay.
Nur, wenn dieses Fest bereits seit 6 Wochen vorbei ist, und diese dann übertackert werden, darf man dann „verklagt“ werden? Dieser herr möchte nun xy€ je Plakat haben, ist dies eigebtlich so erlaubt oder weiß jemand dazu villeicht Hintergrundinfos?

Vielen Dank im Vorraus

Servus,
bin kein experte , aber ein paar fragen: wem gehört diese „freifläche“ Gemeinde,Verein,Bäcker,etc…)dann mal fragen wie das i.d.R. gehandhabt wird.
Warum will Herr X was? Sachbeschädigung für ein Plakat das ungültig/abgelaufen ist?
Ist das Plakat ein „Grundträger“ und das Datum wird immer individuell dazu gemacht-wie z.B. bei Zirkusveranstaltungen dann hab ich den Verdacht könnte die Forderung gerechtfertigt sein-aber wie gesagt nur Vermutung. Auf jeden Fall wird Herr X nachweisen müssen das ihm ein Schaden entstanden ist.
Ansonsten warten bis die cracks hier antworten
Hat Herr X sein Plakat eigentlich auch auf jemand anderen Plakat drübergeklebt?
gruß
dr.mo

Wenn auf einer frei erlaubten Fläche Plakate aufgeklebt werden
um ein Event anzukündigen ist ja alles okay.

Was ist denn eine „frei erlaubte Fläche“? Die einzigen Flächen, auf den man (selbst) nach Lust und Laune plakatieren darf, sind - abgesehen von Pinwänden an der Uni, im Supermarkt oder sonstwo, die speziell dafür aufgehängt wurden, um von jedermann mit Kleinanzeigen bepflastert zu werden - vor allem die eigene Hauswand (vorausgesetzt man ist alleiniger Eigentümer und nicht nur Mieter) und das eigene Auto …

Nur, wenn dieses Fest bereits seit 6 Wochen vorbei ist, und
diese dann übertackert werden, darf man dann „verklagt“
werden? Dieser herr möchte nun xy€ je Plakat haben, ist dies
eigebtlich so erlaubt oder weiß jemand dazu villeicht
Hintergrundinfos?

Das kommt darauf an, wer „dieser Herr“ ist. Ist es der Nachbar von gegenüber, dürfte er das nicht können. Ist es aber der, dem die Wand gehört, auf der das Plakat hängt, oder der, der (erlaubterweise) auf dieser Wand das vorhandene Plakat aufgehängt hat, dann kann das anders sein, denn:

Andere Flächen als die oben genannten dürfen nur dann beklebt, besprayt, betackert oder sonstwie „verschönert“ werden, wenn der Berechtigte - in der Regel der Eigentümer - dazu „ja“ gesagt hat. Ob er „ja“ sagt und zu welchen Bedingungen er das tut, kann ihm prinzipiell niemand vorschreiben. Und es ist durchaus nicht unüblich, dass der Berechtigte sich sein „ja“ bezahlen läßt. Das nennt sich dann Miete.

Wenn man also ein Plakat an eine Wand oder eine sonstige Fläche tackert, die nicht die eigene ist, und sich vorher nicht das „ja“ vom Berechtigten geholt hat, dann hat dieser verschiedene Optionen, sich zu wehren. Eine davon ist, sich dafür bezahlen zu lassen, dass er nachträglich „ja“ sagt.

Hat man nicht nur unerlaubterweise die fremde Wand verschönert, sondern dabei auch das Plakat desjenigen überklebt, der diese Wand für sein eigenes Plakat vom Berechtigten gemietet hat, dann gibt’s auch Streß mit diesem. Auch hier sind Situationen denkbar, in denen der nachträgliche „Verschönerer“ in die Tasche greifen muß.

Habe vergessen zu erwähnen das der Herr dieser ist, welchem die unterliegenden Plakate gehören, wo er sein event ankündigte, ihm gehört jedoch nicht die freifläche. Er möchte das Geld im endeffekt für die „zerstörung seiner Plakate“.

Ansonsten schon mal danke für eure Hilfe

Hallo,

jemand könnte nur Schadenersatz fordern, wenn er die Fläche gemietet hat. Egal, wie alt die Plakate sind, die er draufhängt.
Verfolgen wird das der Eigentümer der Fläche, der seinen Kunden grantiert, dass nur ihre Plakate da hängen. Nicht der „Überklebte“. Der wendet sich nämlich an seinen „Vermieter“.
Von der „deutschen Städtereklame“ oder Litfass-Säulenvermietern kann man sich durchaus als Veranstalter eine Anzeige fangen, die teuer ist.

Ansonsten gilt bei Beschädigung anderleuts Sachen der Sachwert. Dürfte bei gedruckten Plakaten vielleicht 20 Cent ausmachen, es sei denn, er hat Goldblättchen oder filigrane Steinmetzarbeiten aufgehangen.

Bei Plakaten, die an „freien“ Plakatwänden hängen und per Definition dazu da sind, überklebt zu werden, dürfte dieser „Schadenersatz“ aber schwer fraglich sein.

Wir hatten mal umgekehrt immer Ärger als kleines Kulturzentrum mit einem „großen“ Konzertveranstalter, dessen Plakatierer unfairerweise unsere und andererleuts Plakate massenweise jede Nacht an zur Plakatierung freigegebenen Bauzäunen noch vor unseren Veranstaltungsterminen überklebt haben. Da konnte man gar nichts machen.

Last euch da nicht ins Bockshorn jagen

Grüße