Lohnt es sich einen Rechtsanwalt einzuschalten?

Mal angenommen, man hätte einen Bekannten der kein eigenes Auto besitzt und sich deshalb gelegentlich einen Wagen mietet.

Dieser Bekannte leiht nun zum ersten Mal einen Wagen bei einer neuen, besonders günstigen Mietwagenfirma - ich nenne sie hier mal „Heart-Car“ Autovermietung.

Dem Bekannten fällt auf, daß der Wagen bei der Übergabe ungewöhnlich viele kleine Dellen und Kratzer hat, die aber alle sauber auf dem Mietvertrag ausgewiesen sind.

Nach 3 Tagen ohne Probleme gibt der Bekannte das Auto wieder zurück.

Einige Zeit später flattert ihm ein Brief ins Haus, es sei ein Schaden am Wagen gefunden worden. Bei einem Termin bei Heart-Car wird dieser Schaden von einem Mitarbeiter der Firma erst nicht gefunden. Ein anderer Mitarbeiter präsentiert aber etwas später tatsächlich einen winzigen Kratzer im Lack.

Die Selbstbeteiligung bei der abgeschlossenen Vollkaskoversicherung beläuft sich auf 700 Euro.

Der Bekannte soll nun 500 Euro für die Neulackierung der gesamten Autotür bezahlen. Darüber hinaus noch ein von Heart-Car erstelltes Gutachten.

Bei einer kurzen Recherche im Internet findet mein Bekannter dann auch sofort mehrere Erfahrungsberichte, die genau dieses Vorgehen der Firma Heart-Car zum Thema haben. Anscheinend kein Einzelfall.

Lohnt es sich für meinen Bekannten einen Anwalt einzuschalten, oder ist die Lage für Ihn aussichtslos? Er hat schließlich den Mietvertrag unterschrieben und sich mit der hohen Selbstbeteiligung einverstanden erklärt.

Bei der Rückgabe des Fahrzeuges gibt es ja ein Übergabeprotokoll.
Darauf werden sämtliche Mängel und fehlendes Bordzubehör festgehalten und von beiden Vertragsparteien unterschrieben.

Kein Mangel vorhanden bei Abgabe? Also auch nachträglich kein Mangel zu beweisen. Es kann ja auch der Mitarbeiter das Fahrzeug beschädigt haben.

Was anderes, wenn ein versteckter Mangel auftritt, was hier aber nicht der Fall ist.

Ich würde mich da nicht weiter mit beschäftigen. Ein Brief, dass das Fahrzeug ordentlich übergeben wurde, mit Kopie des Protokolls, sollte reichen.

Gruß

Helsinki

Kein Mangel vorhanden bei Abgabe?

was, wenn die abgabe per nachtkasten passierte?

Moin,

Kein Mangel vorhanden bei Abgabe?

was, wenn die abgabe per nachtkasten passierte?

dann steht ziemlich sicher im Kleingedruckten des Vertrags, dass das Haftungsrisiko bis zur Übergabe (d.h. bis zum Zeitpunkt der Überprüfung durch einen Mitarbeiter des Vermieters) beim Mieter liegt.

Wer das vermeiden will, muß das Auto persönlich zurückgeben und Nachtkästen meiden. Wäre es anders, könnte man das Auto ja quasi zu Klump fahren und anschließend behaupten, es wären Vandalen in der Nacht nach der ordnungsgemäßen Rückgabe gewesen.

Gruß,
Ingo

Noch nicht. wirklich
Hallo!

Erst wenn der Autovermieter gerichtlich gegen einen vorgeht, hat man eine reelle Chance, die Anwaltskosten ersetzt zu bekommen. Wobei die natürlich auch nicht so hoch sind.