Umkleide -Cam: Spieglein, Spieglein an der Wand

Angenommen, dein Mädel geht shoppen. Man(n) wartet vor der Umkleide und langweilt sich - es ist also zunächst alles wie immer:smile:

Dabei stellt er fest, daß ne Kamera schräg von oben in die Kabine „schaut“.
Er denkt, das macht nix, der „Überwacher“ sieht höchstens ihren Kopf.
Bis sie den Vorhang aufmacht: in der Kabine ist ein „Ganzkörper- Spiegel“, der keine Spanner- Wünsche offen lässt.

Der Mann „korrigiert“ zunächst als Sofortmassnahme den Kamerablickwinkel Richtung Decke. Nicht ohne vorher die Situation (bei bekleiderter Dame!) dokumentiert (Fotos) zu haben.
Die Lady ist entsetzt - der Mann eigentlich auch.
Beide verlassen den Laden - und denken drüber nach, was zu tun ist.
Man (frau) wähnt sich bereits in einschlägigen Internetseiten zum Download…
Was tun?

Danke für eure Tips!

Timsy

Hallo,

Schritt 1:

Nochmal in den Laden gehen und nachsehen, ob die Kamera wieder auf die Umkleide ausgerichtet wurde.

Falls ja, ist das ein starkes Indiz dafür, dass sie auch dazu benutzt wird, in die Umkleide hineinzuspähen.

Dann Schritt 2: Wieder Foto machen und Anzeige

§ 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

Gruß

smalbop

befugt vs. unbefugt?
Hallo smalbop
…und dankeschön - damit kann der Betroffene schon mal was anfangen!

Nochmal in den Laden gehen und nachsehen, ob die Kamera wieder
auf die Umkleide ausgerichtet wurde.

Vermutlich morgen. :smile:

Falls ja, ist das ein starkes Indiz dafür, dass sie auch dazu
benutzt wird, in die Umkleide hineinzuspähen.

Da bin ich fast sicher.

Dann Schritt 2: Wieder Foto machen und Anzeige

§ 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs
durch Bildaufnahmen
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung
oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet,
unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt…

Ist der Besitzer eines Ladens „befugt“ - wegen Prävention gegen Ladendiebstahl oder so??
Hoffentlich nicht!
„Befugt“ in diesem Sinne kann doch eigentlich nur bedeuten, „mit Wissen und Einverständnis“, wie in ner Peep-Show oder so, wo das Ganze ein Deal mit den Darstellern ist.

Grüße!

Timsy

Hallo,

das siehst du richtig. Der (die) Betroffene - wer auch immer das ist :wink: - muss deutlich sichtbar und ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Umkleidekabine von einer Kamera überwacht wird. Er (sie) kann dann entscheiden, ob er (sie) das akzeptiert oder woanders einkauft. Schließlich ist eine Kamera unter dem Gesichtspunkt der Diebstahlprävention auch nur dann sinnvoll, wenn man weiß, dass man bei einem Diebstahl gefilmt würde.

Anmerkung am Rande: Ich würde nicht gleich das Schlimmste befürchten hinsichtlich Internet und so. Aber es ist auch ohne Weiterverbreitung strafbar.

Gruß

smalbop

Hallo,

da hier sehr deutlich gegen Gesetze verstoßen wird, würde ich noch mal in den Laden fahren, prüfen, ob die Cam wieder entsprechend eingestellt ist.

Ich würde dann direkt von dort die Polizei rufen und vor Ort Strafantrag stellen. Die Polizei müßte m.E. die Beweise sichern, ggf. auch prüfen, was da wirklich aufgezeichnet wurde.

Diebstahlsprävention in allen Ehren, aber wer soweit geht, die Leute in Umkleidekabinen aufzunehmen oder auch nur zu beobachten, überschreitet wirklich die Grenzen und verdient es, entsprechend Ärger zu bekommen.

Ich würde mir sogar überlegen, einen Tipp an die Presse zu geben, die dann evtl. gleich mal schreiben, was da im Laden vorgeht.

Viele Grüße

Holygrail

Nachkontrolle - Kamera ‚nachgespannt‘ :smile:
Hallo Mitwisser :smile:

Der Mann war gestern nochmal dort. Die Kamera ist wieder in die ürsprüngliche Lage gebracht worden - schaut also wieder in den Spiegel der Kabine auf die Kunden. Wie erwartet.
Daraus könnte man schliessen, dass sie genutzt wird.
Der Laden war leider schon geschlossen -man sieht es aber durch die Schaufenster.
Der Mann hat die Situation wieder fotografiert.
Nächster Schritt: ein offenes Gespräch mit dem Geschäftsführer.

Bis denne!

Timsy