Kreisverkehr und Blinken

Hallo,
über den Sinn mancher Vorschriften läßt sich ja streiten.
Ich frage mich warum es jetzt VERBOTEN wurde beim Einbiegen in den Kreisverkehr zu blinken.
Ich habe in der Fahrschule jedenfalls gelernt, daß man jede Änderung der Fahrtrichtung anzeigt, damit auch die anderen Verkersteilnehmer wissen, wohin man will.

Cu Rene

HI Rene!
na ja… weil einige Deppen es einfach nicht geschafft haben, den Blinker beim einbiegen in einen Kreisverkehr auch wieder „auszumachen“
Was ICH nun nicht verstehe,
WARUM hat man dem „neuen-alten“ Zeichen KREISVERKEHR nicht ausreichend Kompetenz eingeräumt, um auch das Zeichen „Vorfahrt achten“ zu ersetzen???
Jetzt ist ein Kreisverkehr nur dann ein Kreisverkehr, wenn es zusätzlich zum Zeichen „Kreisverkehr!“ auch das Zeichen „Vorfahrt gewähren“ gibt…
Ayla, die im GRunde ein „Kreisverkehrfan“ ist

Hallo René,
wozu sollte man beim Einfahren in den Kreisverkehr denn überhaupt blinken?Blinken muß man nur bei einer freiwilligen Änderung der Fahrtrichtung.In einem Kreisverkehr geradeaus weiterzufahren,halte ich für nicht zumutbar :wink:
Nach links abbiegen ist verboten,also bleibt doch sowieso nur rechts.Sonst müsste man ja auch vor jeder Kurve blinken,obwohl man ja (ausser man will quer durch die Wicken)gar keine andere Wahl hat,als dem Strassenverlauf zu folgen.Das blinken ist ja schön und gut,nur wo es definitiv keinen Sinn macht,sollte man es auch bleiben lassen.Das blinken beim wiedereinscheren auf die rechte Fahrbahn,nachdem man einem Hindernis (Bus/Müllwagen etc.)
ausgewichen ist,ist ja auch nicht mehr vorgeschrieben.Wozu auch,es wird ja wohl keiner auf der Gegenfahrbahn weiterfahren.
Gruß Sebastian

Lach nicht: Es wird definitiv in den Fahrschulen…
so gelernt !! Hab eselbst einen ehemaligen Fahrlehrer getrofenn und gefragt.

Die wollen sogar auf dem Autobahnzubringer wo bei uns in Speyer Süd „Rechtsgebotpfeile“ sind, (um Geisterfahrer zu verhindern) haben, daß rechts geblinkt wird.

dennis *kopfschüttelnd*

Nanana

Blinken muß man nur bei einer freiwilligen
Änderung der Fahrtrichtung.

Hallo Sebastian!

Pass bloß beim Fahren auf:
Vor JEDER Änderung der Fahrtrichtung muss geblinkt werden, sogar, wenn die Änderung vorgschrieben ist. Dies gilt bei abknickender Vorfahrt und „vorgeschriebene Fahrtrichtung“-

Die Regel mit dem Kreisverkehr hat sich geändert, da man erkannt hat, dass das bisherige System 1.ineffektiv war und 2.kaum beachtet wurde.

Durchgesetzt hatte sich fast überall: Beim Einfahren in den Kreisverkehr wird nur geblinkt, wenn man sofort wieder herausfährt.

Gruß
HaWeThie

Hi!

Beim Einfahren in den Kreisverkehr zu blinken halte ich für witzlos. Wer es trotzdem tun will -> bitte. Osram freut sich, weil sie dann schneller Ersatzbirnen verkaufen können.

Viel wichtiger ist es doch, vor dem Ausfahren aus dem Kreisverkehr zu blinken, so daß Leute, die an der nächsten Auffahrt in den KV warten, nicht sinnlos abwarten müssen!

Gruß,

Mathias

Hi HaWeThie,
so war das auch nicht gemeint.Natürlich muss man bei einer abknickenden Vorfahrt blinken (tut aber so gut wie keiner).
Nur das sogenannte „wiedereinblinken“ nach dem vorbeifahren an Hindernissen sowie das blinken beim Einfahren in den Kreisverkehr sind „gekippt“ worden.Was ja auch Sinn macht.Eine abknickende Vorfahrt ist ja auch eine freiwillige Richtungsänderung,wenn Du geradeaus weiterfahren willst,brauchst Du ja nicht zu blinken.
Gruß Sebastian

Hallo,

Die wollen sogar auf dem Autobahnzubringer wo bei uns in
Speyer Süd „Rechtsgebotpfeile“ sind, (um Geisterfahrer zu
verhindern) haben, daß rechts geblinkt wird.

Das ist sicher ein Extremfall. Aber wenn es mehrere Moeglichtkeiten zum Weiterfahren gibt, eine aber durch Gebotspfeil vorgeschrieben ist, macht es trotzdem Sinn zu blinken. Es kann ja sein, dass zB Entgegenkommende das Schild logischerweise nicht sehen koennen und deshalb auch nicht wissen, dass du dort abbiegen musst.

Grundsaetzlich habe ich mir angewoehnt, ueberall zu blinken, wo es Vorschrift ist. Dann muss ich mir keine Gedanken drueber machen, ob es sinnvoll ist oder nicht und ich vergesse es nicht, wenn es noetig ist. Ich finde, das Nichtblinken ist ohnehin viel zu verbreitet. Wie oft habe ich mich schon aufgeregt, dass jemand abgebogen ist ohne zu blinken und ich deshalb eine Gelegenheit zum Einordnen verpasst habe.

Gruss, Niels

Das ist sicher ein Extremfall. Aber wenn es mehrere
Moeglichtkeiten zum Weiterfahren gibt, eine aber durch
Gebotspfeil vorgeschrieben ist, macht es trotzdem Sinn zu
blinken.

Nein, man kann nur so, oder 180° rumdrehen (unlogisch auf einem Beschleunigungsstreifen)

Es kann ja sein, dass zB Entgegenkommende das Schild
logischerweise nicht sehen koennen und deshalb auch nicht
wissen, dass du dort abbiegen musst.

Grundsaetzlich habe ich mir angewoehnt, ueberall zu blinken,
wo es Vorschrift ist. Dann muss ich mir keine Gedanken drueber
machen, ob es sinnvoll ist oder nicht und ich vergesse es
nicht, wenn es noetig ist. Ich finde, das Nichtblinken ist
ohnehin viel zu verbreitet. Wie oft habe ich mich schon
aufgeregt, dass jemand abgebogen ist ohne zu blinken und ich
deshalb eine Gelegenheit zum Einordnen verpasst habe.

Geht mir genauso, zumal die „anderen“ Verkehrsteilnehmer sich immer tierisch aufregen, wenn Ich mit dem Bus mal vergesse den Blinker zu setzen, obwohl das sehr selten vorkommt.

dennis

Gruss, Niels

Beim Einfahren in den Kreisverkehr zu blinken halte ich für
witzlos. Wer es trotzdem tun will -> bitte.

Eben nicht. Es ist nun VERBOTEN worden zu blinken.