Hallo.
Nehmen wir mal an, eine Mutter erfährt durch Zufall beim Jugendamt, dass der für seine zwei Kinder unterhaltspflichtige Vater seit Jahren keinen Einkommenssteuerbescheid und keine Erklärung über sein Einkommen gemacht hat.
Das Jugendamt habe mehrfach gemahnt, der Vater habe nicht reagiert und die Sachbearbeiterin habe sich dann direkt an den Arbeitgeber gewandt mit Bitte um Einkommensbescheinigung.
Sachbearbeiterin " da kann man nichts machen…"
Durch dieses Verhalten sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Provisionen usw. nicht berücksichtigt worden.
Das Jugendamt stellt sich hilflos dar, zuckt mit den Schultern und erklärt ernsthaft, nicht tätig werden zu können.
Auch weiterhin werde man so verfahren und das Äußerste wäre, den Arbeitgeber um Auskunft zu bitten.
Wie müßte Frau hier vorgehen?
gruß n.
das jugendamt kann schon was machen ,will aber anscheinend nicht !weiss der teufel warum!
der vater ist verpflichtet nach anfragen die entsprechenden bescheide vorzulegen und auskunft über sein einkommen zu geben !
das was gemacht werden kann ist folgendes ,man geht zum zuständigen amtsgericht und stellt einen formlosen antrag auf neu festsetzung des unterhaltes und auskunft des einkommens ,das gericht ist in solchen sachen recht schnell …die gegenseite bekommt eine frist ,solltedie nicht eingehalten werden gibsts konsequenzen!
für solch einen antrag ist auch kein anwalt erforderlich ,wichtig hierbei ist nur das der antrag im namen des kindes gestellt wird da dieses ja unterhaltsberechtigt ist!
Kenne einen Fall bei dem der Vater nichts zahlen wollte auf Grund zu geringen Einkommens. Jugendamt hat es nicht weiter gestört. Deshalb wurde selbst ein RA eingeschaltet, der mittlerweile einen Titel erwirkt hat. Falls der RA nicht gezahlt werden kann, kann man beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen.