Prozesskostenhilfe trotz eigenheims

besteht die möglichkeit prozeßkostenhilfe (scheidungsverfahren) zu bekommen, auch wenn man ein eigenheim besitzt? muss das haus verkauft/ vermietet werden?
wer weiß mehr darüber?
danke für die hilfe!

Hallo Paul,

die für die Prozeßkostenhilfe zuständige Behörde (z. B. Amtsgericht) wird eine Vermögensprüfung durchführen. Das Eigenheim wird hierbei in die Bewertung einfließen, in welcher festgestellt wird, ob (z. B. per Hypotheken belastbares) Vermögen vorhanden ist. Entscheidend dabei ist u. A., ob man selbst das Haus bewohnt und ob Haus und Grundstück hinsichtlich Größe und Ausstattung dem ortsüblichen (Straßenzug) Standard entsprechen.

Gruß,
Uwe

Schrei doch nicht so!
Hallo!

Hättest Du nicht alle Großbuchstaben für die ÜPberschrift aufgebraucht, hättest Du noch ein paar für den Text übrig gehabt, aber was soll’s.

Die Antwort gibt § 115 Abs. 3 ZPO i. V. m. § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII. Ein angemessenes selbst bewohntes Grundstück wird nicht herangezogen.

Herzlichen dank für die schnellen antworten!
„Entscheidend dabei ist u. A., ob man selbst das Haus bewohnt und ob Haus und Grundstück hinsichtlich Größe und Ausstattung dem ortsüblichen(Straßenzug) Standard entsprechen.“

das haus wird selbst bewohnt. habe ich richtig verstanden, dass bei einem schuldenfreien haus auch die aufnahme einer hypothek „angeordnet“ werden kann, also als vermögen mit angerechnet werden könnte?
danke, danke, danke!