Schadensersatz n. Auszug d. Mieters

Mein Mieter ist ausgezogen bzw. unbekannt verzogen, nachdem er mir 3 Monatsmieten schuldig blieb.
Den Schlüssel gab er ab nach dem er mich anrief und ich eine Wohnungsabnahme vornahm.
Lt. Mietvertrag muss er die Wohnung renoviert wieder verlassen. hat er leider nicht getan, die ehemals weißen Wänden sind jetzt grün und ornage gestrichen, Eine Treppenstuffe ist gebrochen usw.
habe Bilder davon gemacht .
Möchte nun aber selbst renovieren, da mir das Geld für eine Firma fehlt. Wie aber hole ich mir die Renovierungskosten vom Mieter wieder. Firmen die ich anrief und um einen Kostenvoranschlag bat, wollte idesen auch bezahlen, winkten ab.
Habe bis heute keine Firma die dies übernimmt.
Mit läuft aber die Zeit davon, da ich die Wohnung wieder vermieten muss (Mietausfälle).
Kann ich einfach renovieren und gibt es soetwas wie eine Tabelle,
wonach ich den Schaden berechnen Kann

Hi,
Tabellen gibt es nicht. Du mußt den erlittenen Schaden nachweisen, wenn du Schadenersatz beanspruchen willst.
Renovierungsaufwand kann durch einen Kostenvoranschlag, Rechnung des ausführenden Unternehmers sowie durch ein Gutachten beziffert werden.
Ein Gutachten würde über die IHK in Auftrag gegeben, da nur das Gutachten eines vereidigten Sachverständigen anerkannt wird.
Gruß,
Francesco