Hallo!
Folgende Situation: bekam einen Brief vom Steueramt, welches Strassengebühren einfordert. Ich wohne 30 Jahre in dem Haus und habe noch nie Strassengebühren zahlen müssen. Auf meine Anfrage hin, sagte mir der Beamte, meine Wohngegend wurde jetzt aufgenommen, es wurde von der Stadt damals versäumt. Meine Frage: hat das Amt, bzw. die Stadt, eigentlich das Recht dazu oder gibt es so etwas wie ein Gewohnheitsrecht? Hatte jemand hier ein ähnliches Problem?
Grüsse, Beate
Hi, wieso vom Steueramt? Strassenbaugebühren werden doch von d. Gemeinde erhoben?
Steuerschulden verjähren nach 4 Jahren http://www.steuerlexikon-online.de/Verjaehrung.html
Bei d. Gemeinde nachfragen ob es eine Strassenbausatzung gibt u. wenn ja seit wann.
Wenn es eine Satzung z.B. aus 1990 gibt, können Kraft dieser nicht Gebühren über Jahre rückwirkend erhoben werden.
Anwalt einschalten scheint da geboten zu sein.
MfG ramses90
Sorry, hab mich falsch ausgedrückt. es geht um die Strassenreinigungs-
gebühren. Laut Amt wurde die Satzung geändert und unsere Strasse neu aufgenommen.
Gruss, Beate
Hallo,
Sorry, hab mich falsch ausgedrückt. es geht um die
Strassenreinigungs-
gebühren. Laut Amt wurde die Satzung geändert und unsere
Strasse neu aufgenommen.
Dann muss ab nun eben gezahlt werden.
Wenn eine Leistung erbracht wird muss da Geld ja irgendwo herkommen.
Grüße