Hallo Experten in Sachen Recht,
wie ist die Rechtslage bezüglich Unterhalt in folgendem Fall:
A und B sind verheiratet.B hat ein Kind C mit in die Ehe gebracht.B erhält vom Vater des Kindes keinen Unterhalt.A hat das Kind nicht adoptiert.A und B haben noch ein zweites gemeinsames Kind D.A arbeitet,B erzieht die Kinder.
Nun trennen sich aber A und B.Muss A für beide Kinder Unterhalt zahlen? Wenn ja wieviel? Ich habe im Archiv nichts darüber finden können und aus den Düsseldorfer Tabellen werde ich nicht so recht schlau.Ach ja,die Kinder sind 7 und 11.Wenn A für das Kind C nicht zahlen muss,der leibliche Vater aber auch nicht zahlt (Sozialhilfeempfänger mit wiederum 4 Kindern),wer zahlt dann für das arme Kind C?Wenn A nun aber für B,C und D Unterhalt zahlen muß,was bleibt denn dann A zum leben?
Gibt es zu dem Thema Seiten im Netz?
Vielen Dank im Voraus
Gruß Sebastian (A)
Nun trennen sich aber A und B.Muss A für beide Kinder
Unterhalt zahlen?
A muss nur für sein eigenes Kind zahlen, wenn er das andere nicht adoptiert hat. Die Mutter kann für das andere Kind Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen, sofern dieser Anspruch noch nicht erschöpft ist. Unterhaltsvorschuss gibt es maximal 6 Jahre und maximal bis zum 12. Lebensjahr. Ansonsten müsste sie für das Kind Sozialhilfe beantragen, evtl. auch für sich und das andere Kind, je nachdem, wie hoch der Unterhalt ist.
Gruß,
Delia
Hallo Sebastian,
für ein Kind aus 1. Ehe muss der 2. Ehemann nicht zahlen,
falls dieses Kind kein Unterhalt vom leiblichen Vater erhält, bekommt es seinen Unterhalt von der Unterhaltskasse.
Nur für das gemeinsdame Kind wird Unterhalt fällig und gebenenefalls auch für die Mutter, falls es dieser nicht möglich ist zu arbeiten, aber ab ein bestimmtes Alter, muss diese auch Teilzeitarbeiten, da dies möglich ist.
Dein sogenannter A bleibt vielleicht nur der Selbstbehalt, falls sein Einkommen icht sehr hoch ist.
Dieser Selbsterhalt ist von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich,
hier in der Region Münster liegt er bei 1.200,00 DM, aber auch diesen kann man bei Gericht erhöhen lassen, falls man nachweisen kann, das man entsprechende lebensnotwenige Ausgaben hat.
Gruß Jaclyn
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