Hallo.
Gehen wir von folgendem Beispiel aus: Ein Privatmensch kauft beim Händler einen Gebrauchtwagen. Es entwickelt sich ein Rechtsstreit bzgl. Gewährleistungsansprüchen, nachdem innerhalb von 6 Monaten Mängel auftraten. Der Käufer hat das Recht auf seiner Seite, der Händler weigert sich, auf Gewährleistung nachzubessern. Der Käufer hat keine Rechtschutzversicherung.
Ab wann kann der Käufer einen Anwalt einschalten, so dass der Verkäufer die Kosten tragen muss? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Davon ausgehend, dass der Anspruch aus Sachmangelhaftung wirklich besteht - was sich hier und so nicht klären lässt -, können die außerprozessualen Anwaltskosten als Verzugsschaden nach §§ 437, 433, 433, 280, 286 BGB geltend gemacht werden, wozu sich der Verkäufer mit der Nacherfüllung im Verzug befinden wuss. Der Verzug wird gem. § 286 BGB durch Mahnung begründet, d.h. durch Aufforderung zur Leistung. Ist die Mahnung erfolgt und befindet sich der Verkäufer somit im Verzug, wären die Anwaltskosten Verzugsschaden.
Levay
OK, und wie setzt der Käufer am besten in Verzug? Formalitäten, angemessene Fristen? Frist auf Erfüllung oder auf schriftl. Reaktion setzen? etc…
OK, und wie setzt der Käufer am besten in Verzug?
Am besten so, dass man das im Zweifelsfall auch beweisen kann.
Formalitäten
Gibt es keine.
angemessene Fristen
Braucht man für den Verzug nicht.
Frist auf Erfüllung oder
auf schriftl. Reaktion setzen? etc…
S.o.
Man kann z.B. hingegen und den Händler unter Zeugen auffordern nachzubessern.
Levay
Also korrigier mich, wenn ich das falsch verstanden hab.
Wenn der Käufer den Schaden meldet und der Verkäufer die Nachbesserung im zuge der Gewährleistung mit Verweis auf die Garantie ablehnt (was ja gängige Praxis geworden ist), dann befindet sich der Verkäufer bereits im Verzug und man könnte Anwaltskosten von ihm fordern.
Richtig?