Hallo!
Hier gibt es ja die viel genannte FAQ 1129… Was wäre, wenn ein anderes Forum genau dieses aber konstant toleriert: Also Beratung, gestellt in der Ich-Form, eines Nicht-Anwalts?
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdienstleistungsge… habe ich gelesen, aber welcher Passus, welches genaue Gesetz greift dann?
Und an wen könnte man sich wenden, wenn auf dieser Seite oft dagegen verstossen wird?
Grüße,
Medusa
hi,
Und an wen könnte man sich wenden, wenn auf dieser Seite oft
dagegen verstossen wird?
und warum? ist dir dadurch ein schaden entstanden? oder möchtest du nur mal etwas petzen?
a.
Liebe Ann,
es ist natürlich kein Schaden entstanden - bei Dir?
Es handelt sich selbstverständlich um einen fiktiven Fall, der mich interessiert - es handelt sich nicht um mich.
Viele liebe Grüße
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Hallo Medusa!
Ich wüsste nun wirklich Branchen, bei denen es dringender nötig wäre, Laien von der Hilfeleistung auszusperren.
Das nicht zufällig in Europa einzigartige Wettbewerbsschutzgesetz für Juristen (ursprünglich Rechtsberatungsgesetz, jetzt Rechtsdienstleistungsgesetz genannt) wurde 1935 von den Nazis eingeführt. Sie wollten damit die deutschen Juristen bestechen und in ihrem Sinne gefügig machen, was ihnen dem Vernehmen nach auch gelungen ist.
Erstaunlich, wie schnell die deutsche Justiz nach 1945 trotzdem wieder zu Ansehen gelangt ist. Denn nach 1945 hatten sich die Nutznießer an dieses komfortable Gesetz so gewöhnt, dass ihre ständig zahlreicher werdenden Vertreter in den Parlamenten und der Verwaltung es bis heute nicht für nötig oder wünschenswert hielten, dieses nicht demokratisch zustande gekommene Gesetz abzuschaffen.
Die Wettbewerbshüter in Brüssel werden der Sache aber über kurz oder lang den Garaus machen. „Schön“, dass du zuvor nochmal auf dieses Nazigesetz zurückkommen möchtest.
Gruß
smalbop
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schön …
… dass du dann doch noch der nettikette gefolgt bist - nach 3 fehlversuchen.
lisa, ich habs trotzdem gesehen. lass es einfach
owehteee
Wer zum Henker ist Lisa?! oO (owt)
…