Auf falsches Anwaltsschreiben reagieren?

Hallo
Ich habe gerade einen Forumsbeitrag gelesen wo ein Anwalt „Rasch“ wohl bekannt dafür ist „Sammelabmahnungen an Raubkopierer“ zu schicken. Teilweise wird dort gesagt, das man sich überhaupt nichts zu schulden kommen lassen hat (z.B. das die Musikdateien legal bei Musicload etc. erworben wurden und diese auch nicht per File-Sharing weitergereicht wurden).
Es wurde auch gesagt, das diese Anwaltskanzlei (oder auch andere) einfach auf „Verdacht“ hin Forderungen verschickt in der Hoffnung, das die Leute „einfach zahlen“.

In wie weit das alles richtig ist und so sei jetzt einfach mal dahingestellt.

Mein Gedanke ist einfach dieser:
Wenn man ein solches Anwaltsschreiben bekommt und der darin vorkommende Vorwurf entspricht nicht der Wahrheit, ist man dann verpflichtet auf dieses Schreiben zu reagieren? Speziell auch dann, wenn man bei nichtbeachtung weitere Mahnbriefe mit entsprechend höheren Forderungen erhält?

Würde mich mal interessieren. Wie gesagt: Wenn man sich nichts zu schulden lassen kommen hat.

Gruß
Andreas

Nein
Dazu ist man nicht verpflichtet. Ein Anwalt hat nicht mal irgendeine Autorität; er handelt insbesondere nicht hoheitlich.

Levay

Solche schwarzen Schafe darf man getrost ignorieren.
Erst einen gerichtlichen Mahnbescheid, sollte er ins Haus flattern, muss man beachten, auf den muss reagiert werden (Aber soweit geht vermutlich auch dieser Anwalt nicht.)