Wandlung eines Handys/Mobilfunkvertrages

Hallo Leute,

ich habe mir gerade folgende Frage gestellt.

Ich kaufe ein Handy. Das Teil geht kaputt und obwohl ich es diverse Male zum Händler schleppe, bekommt dieser das Ding nicht repariert. Laut BGB habe ich dann, auch wenn der Händler sich in seinen AGB das Recht auf Nachbesserung vorbehält, das Recht auf Wandlung des Kaufvertrages. Was aber passiert dann mit dem Mobilfunkvertrag ?
Sicher kommt es doch darauf an, was der Hauptgegenstand des Vertrages ist. Da aber immer wieder das Handy als solches zu einem bestimmten Preis beworben wird und nur nebenbei und ganz klein erwähnt wird, dass der Preis nur in Verbindung mit einem Vertrag gilt, müsste doch das Handy als eigentlicher Vertragsgegenstand gelten.

Wer weiss hier genaueres ??

Danke

Matthias

HI Matthias,

hm, hatte vor 3 Jahren ähnlichen Fall mit der Telekom.
Wandlung hat auch stattgefunden, an dem Vertrag hat sich soweit nichts geändert(Laufzeiten, Gebühren u.ä.), bis auf das Handy halt.
Anstatt eines Siemens habe ich dann ein Nokia bekommen.
Subventionierter Kaufpreis des Siemens wurde in voller Höhe erstattet, Nokia zum aktuell subventionierten Preis verkauft.

PS: Du musst dem Händler wenigstens drei Mal die Chance zur Nachbesserung geben.

Hoffe ein wenig geholfen zu haben.
gruss Alex