Hallo Leute,
ich habe mir gerade folgende Frage gestellt.
Ich kaufe ein Handy. Das Teil geht kaputt und obwohl ich es diverse Male zum Händler schleppe, bekommt dieser das Ding nicht repariert. Laut BGB habe ich dann, auch wenn der Händler sich in seinen AGB das Recht auf Nachbesserung vorbehält, das Recht auf Wandlung des Kaufvertrages. Was aber passiert dann mit dem Mobilfunkvertrag ?
Sicher kommt es doch darauf an, was der Hauptgegenstand des Vertrages ist. Da aber immer wieder das Handy als solches zu einem bestimmten Preis beworben wird und nur nebenbei und ganz klein erwähnt wird, dass der Preis nur in Verbindung mit einem Vertrag gilt, müsste doch das Handy als eigentlicher Vertragsgegenstand gelten.
Wer weiss hier genaueres ??
Danke
Matthias