Portokosten bei Gewährleistung

Also, nehmen wir mal an Person S. ersteigert über Ebay ein gebrauchtes ISDN-Telefon bei Händler B. Dieser gibt eine Gewährleistung von 12 Monaten aufgrund gebrauchter Ware. Das Telefon funktioniert aber nicht richtig (meldet sich selbstständig bei der Basisstation ab, mitten im Gespräch). Käufer S. schildert den Mangel, weswegen es von VK umgetauscht werden soll. Käufer S. zahlt das Hinporto (müsste dies ersattet werden?) und der VK das Rückporto für das ausgetauschte Gerät.
Nach einer Zeit treten wieder Mängel beim Telefonieren auf (Tonausfall). Der Netzbetreiber erklärt jedoch, es würde nicht an der Leitung liegen, sondern vermutlich am Telefon. Daraufhin wird nach Kontakt das Telefon erneut auf eigene Kosten zum VK zurückgeschickt. Dieser meldet sich nahc kurzer Zeit, der Techniker habe bestätigt, dass das Telefon einwandfrei funktioniere. Nach Anfrage bietet er auch an, ein anderes Modell zu schicken.
Nun möchte er aber 6,90€ Portokosten vorausüberwiesen bekommen, um mir das Telefon zu senden. Meine Frage nun: Ist das ok?
S. kann schlecht als privater beweisen, dass das Telefon defekt ist, 100% weiß S. es ja nicht, aber ziemlich sicher…
Andere ISDN Telefone können schlecht getestet werden (Also obs an der Leitug liegt), da man für gewöhnlich nicht so viele ISDN-Telefone Zuhause rumliegen hat.

Schonmal DANKE im Voraus

Hallo,

Zeit, der Techniker habe bestätigt, dass das Telefon
einwandfrei funktioniere. Nach Anfrage bietet er auch an, ein
anderes Modell zu schicken.
Nun möchte er aber 6,90€ Portokosten vorausüberwiesen
bekommen, um mir das Telefon zu senden. Meine Frage nun: Ist
das ok?

warum sollte der Händler irgendwelche Kosten tragen müssen, wenn die Kaufsache nicht mangelhaft ist? Streng genommen könnte er dem Käufer sogar seinen Aufwand für die Überprüfung in Rechnung stellen.

S. kann schlecht als privater beweisen, dass das Telefon
defekt ist, 100% weiß S. es ja nicht, aber ziemlich sicher…

Das muss er aber grundsätzlich.

Gruß

S.J.

Ich habe aber auch gelesen, dass die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim VK liegt.
Ich mein da kann ja jeder sagen, das war gar nicht kaputt, nur damit S. 6,90€ zahlen muss. S. musste ja auch schon zweimal das Porto aus eigener Tasche zahlen, wobei das Gerät beim erstem Mal tatsächlich kaputt war, da der Händler ohne weiteres ausgetauscht hat und keine Kosten berechnete.

Ich habe aber auch gelesen, dass die Beweislast in den ersten
6 Monaten beim VK liegt.

das ist richtig, bezieht sich aber nur auf die Frage, wann ein Mangel aufgetreten ist.

Aber: Kein Mangel=kein Anspruch. Ist doch logisch, oder?

Gruß

S.J.