Guten Tag,
gibt es ein gesetzliches Mindestalter für Kinder/Jugendliche, um ein Zimmer, das außerhalb des eigentlichem Wohngebäude liegt, bewohnen zu dürfen, ohne das man seine elterliche Aufsichtspflicht verletzt? Eltern getrennt lebend, Lebensmittelpunkt der Kinder beim Vater.
Hier könnte (?) aus rechtlicher Sicht die Sache mit der Aufsichtspflicht zur Geltung kommen. Im Hause wohnend ist immer noch eine bessere Kontrollmöglichkeit vorhanden, als wenn das Kinderzimmer außerhalb des Wohngebäudes ist. Z.b. eventuelle nächtliche Exkursionen hat man somit nicht mehr ganz so gut im Blick. Und da man ab 14 Jahren ohne Erwachsenen-Begleitung auch nur bis 22 Uhr raus darf, liegt es nahe, das es da irgendwelche Voraussetzungen oder Bestimmungen gibt, die eine solche Wohnsituation regeln…
Link zum Jugendschutzgesetz. Es wird zwar zwischen verschiedenen Lokalitäten unterschieden… trotzdem… kann im Voraus sagen oder wissen, was die Teenes während den nächtlichen Exkursionen in den Kopf kommt?.. und bevor man dann zu rechtlichen Konsequenzen hingezogen werden kann, weil man dieses begünstigt hat - durch den Außenwohnbereich… man sollte sich vorher absichern. Gerade wenn es um Scheidungskinder handelt und eventuelle rechtliche Schritte eingeleitet werden könnten. Da sollte man sich besser vorher informieren…
Hallo,
schöner Link. Natürlich kenne ich dieses Gesetz bereits, sonst hätte ich nicht so doof gefragt.
Es wird zwar zwischen
verschiedenen Lokalitäten unterschieden…
Genau. Und wenn Du mal nachliest, wirst Du feststellen, dass dort weder das eigene Zimmer abseits der elterlichen Wohnung noch der nächtliche Wald noch die nächtliche Stadt irgendeine Erwähnung finden.
Deine Behauptung war schlicht falsch.
Zum anderen machen sich nicht die Eltern strafbar, wenn das Kind oder der Jugendliche in die Disco etc. gehen, sondern der Discobetreiber.
Und natürlich kann jeder Jugendliche, der im Erdgeschoss wohnt, das Haus genauso gut und heimlich verlassen wie einer, der im eigenen Zimmer neben dem Haus wohnt. Also ist auch das kein Argument.
Gruß
loderunner (ianal)
gibt es ein gesetzliches Mindestalter für Kinder/Jugendliche,
um ein Zimmer, das außerhalb des eigentlichem Wohngebäude
liegt, bewohnen zu dürfen, ohne das man seine elterliche
Aufsichtspflicht verletzt? Eltern getrennt lebend,
Lebensmittelpunkt der Kinder beim Vater.
wie von den anderen gesagt, gibt es hier keine generelle Regelung. Das bedeutet aber nicht, daß Eltern, die ihr Kind im Nachbarhaus wohnen lassen, ihre Aufsichtspflicht in keinem Fall verletzen würden.
Diese Pflichtverletzung wird aber erst hinterher festgestellt. Wenn der Vater das also gestattet und die getrennt lebende Mutter findet das unverantwortlich, kann sie das vom Familiengericht klären lassen. Eine vorherige Absicherung für den Vater gibt es nicht.^