Hallo liebe Wissenden,
ist folgende Formulierung unter einer Mahnung von einer Privatperson an eine Privatperson, z. B. wegen eines bezahlten aber nicht gelieferten Artikels bei Ebay, eigentlich rechtskräftig?
„Sollten Sie auch diese Frist nicht einhalten, werde ich rechtliche Schritte einleiten. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten gehen ausschließlich zu Ihren Lasten.“
Bedeutet das, dass der Verkäufer, sollte er auch die in dem Brief genannte Frist verstreichen lassen, tatsächlich die Kosten, z. B. für einen Anwalt, übernehmen muss, oder ist das eher eine Floskel um mehr Druck auszuüben?
Vielen Dank im Voraus
Jeanine
Guten Morgen
„Sollten Sie auch diese Frist nicht einhalten, werde ich
rechtliche Schritte einleiten. Sämtliche dadurch entstehenden
Kosten gehen ausschließlich zu Ihren Lasten.“
Bedeutet das, dass der Verkäufer, sollte er auch die in dem
Brief genannte Frist verstreichen lassen, tatsächlich die
Kosten, z. B. für einen Anwalt, übernehmen muss, oder ist das
eher eine Floskel um mehr Druck auszuüben?
Wenn der Verkäufer mit der Lieferung in „Verzug“ ist kann man tatsächlich entstandene und gerechtfertigte Mahnkosten auf die ursprüngliche Forderung addieren. Gilt für jede weitere Mahnstufe und entstandene Kosten. (Man kann aber privat keine utopischen Kosten ansetzen, z.b 30 € für einen Brief weil man vielleicht selbst diesen Stundensatz verdient und eine Stunde für das Mahnschreiben gebraucht hat. Aber Porto, plus Aufwand, abhängig von der Art und Höhe der Forderung ist möglich)
Allerdings muss der Gläubiger die Kosten erst einmal vorstrecken. Porto, Anwalt, Gebühren etc. Ob man dann diese wieder bekommt hängt von dem Schuldner ab, im ungünstigsten Fall bekommt man gar nichts.
Ob es sich rechnet hängt von der Höhe der Forderung ab. Man kann aber auch kleine Forderungen aufblähen und damit rentabel machen. Die Arbeitsweise diverser Inkassounternehmen. Die zaubern aus 5 € Rechnungen Forderungen in Höhe von 100 €.
Gruss vonsales
Hallo,
„Sollten Sie auch diese Frist nicht einhalten, werde ich
rechtliche Schritte einleiten. Sämtliche dadurch entstehenden
Kosten gehen ausschließlich zu Ihren Lasten.“
selbstverständlich kann man nicht durch einen solchen Satz rechtskräftig entscheiden, wer was zu zahlen hat.
Bedeutet das, dass der Verkäufer, sollte er auch die in dem
Brief genannte Frist verstreichen lassen, tatsächlich die
Kosten, z. B. für einen Anwalt, übernehmen muss, oder ist das
eher eine Floskel um mehr Druck auszuüben?
Das kommt auf den Einzelfall an, insbesondere ob er sich im Verzug befindet. Diese Floskel ändert aber genau gar nichts daran, ob eine Verpflichtung zur Kostenübernahme besteht oder nicht. Dies ist gesetzlich geregelt und kann nicht einfach einseitig festgelegt werden.
Gruß
S.J.