Guten Tag,
Ein Eigentümer einer Wohnung in einem 15 Jahre alten 5 Familenhaus hat ein Problem. Es gab dort aufgrund von Baumängeln in den letzten Wochen mehrfach Wassereintritt von Außen. Das Wasser lief unter den Estrich (schwimmend verlegt) und hat sich dann an allen Wänden einer Souterrainwohnung hochgezogen. Die Ursache ist mittlerweile geklärt. Zum einen ist ein Regenwasserablauf in der Erde neben dem Gebäude verstopft und außerdem (Hauptursache) wurde das Regenwasser zusammen mit der Drainage und dem kompletten Abwasser des Gebäudes zusammen gelegt und hat dann dieses eine Rohr außerhalb des Gebäudes an ein Rückschlagventil angeschlossen. Bei entsprechendem Rückstau, während heftigem Gewitter drückt es nun das Wasser aus der Drainage und dem Regenfallrohr. Da man zwischen Bodenplatte und Außenwand nur eine mangelhafte Abdichtung vorgenommen hat drückt das Wasser dann ins Gebäude, wie oben beschrieben.
FRAGE:
Den Schaden für die neue Abdichtung und korrekte Entwässerung muss die Eigentümergemeinschaft zahlen, da der Bauträgfer mitterweile ins Ausland geflüchtet ist.
Es muss aber auch eine Absaugung des Estrichs in der Wohnung mittels 14 Löcher vorgenommen werden.
Auch diese Kosten, da der Estrich zum Allgemeineigentum gehört, trägt die Gemeinschaft. Wie ist es aber dann mit den Fliesen, dem Laminat und Trittschall. Beides war auch nach dem Feuchtigkeitseintritt noch zu 100% in Ordnung. Nun muss er aber zum Zwecke der Entfeuchtung des Estrichs komplett entfernt und entsorgt werden. Bleibt man auf diesen Kosten sitzen, oder ist die ETG in diesem fall auch verpflichtet sich an diese Kosten zu beteiligen. Der Belag muss ja nur entfernt werden um das Allgemeineigentum Instand zu setzen. Also zum Wohle aller Eigentümer?
Wer weis was?
Danke für jede Info!
Gruß
Glas-Klar