Hotelrechnung trotz schlechter Leistung begleichen

Guten Tag,
angenommen die Person A bekommt von einer Agentur ein Hotelzimmer in London vermittelt. (In den AGB der Agentur steht, dass die gesamten Üernachtungskosten bei Ankunft zu begleichen sind und eine Stornierung spätestens 30 Tage vorher erfolgen muss.)
Wenn das Hotel in einem unzumutbaren Zustand ist (dreckig, Rezeption nicht wie auf Homepage beschrieben 24h offen,…) muss A dann trotzdem die gesamte Rechnung begleichen,oder kann der Einzug verweigert werden, ohne dass das Hotel eine Entschädigung verlangt?

Vielen Dank für Antworten im Voraus!!!

Guten Tag,

Hallo,

angenommen die Person A bekommt von einer Agentur ein
Hotelzimmer in London vermittelt. (In den AGB der Agentur
steht, dass die gesamten Üernachtungskosten bei Ankunft zu
begleichen sind und eine Stornierung spätestens 30 Tage vorher
erfolgen muss.)
Wenn das Hotel in einem unzumutbaren Zustand ist (dreckig,
Rezeption nicht wie auf Homepage beschrieben 24h offen,…)
muss A dann trotzdem die gesamte Rechnung begleichen,oder kann
der Einzug verweigert werden, ohne dass das Hotel eine
Entschädigung verlangt?

hat man das vor Ort angesprochen und sich beschwert über die Misslage? Meist sind die Hotelmanager auch die richtigen Ansprechpartner für die Mängel. Dabei würde ich direkt erwähnen dass die Rechnung nur gekürzt oder teilweise gezahlt wird.

Vielen Dank für Antworten im Voraus!!!

Grüße