Hallo alle Zusammen,
zwei Brüder(A und B) haben für den dritten Bruder© mit einem Haus(Grundschuld wurde eingetragen), das A und B gehört, gebürgt. Das Darlehen ist ausgelaufen, der Bruder C will die Restschuld weiter über Bürgschaft als Bausparvertrag über 15 Jahre laufen lassen.
Können die Brüder A und B NEIN sagen oder sind sie durch die Eintragung ins Grundbuch gebunden?
Grüßle von Tina
Soweit richtig verstanden wurde haben A un B nicht gebürgt, sondern sie sind ldiglich sicherungsgeber für die Bank und haben eine Grundschuld bestellt für das an C gewährte Darlehen.
Da Darlehen und Grundschuld nicht akzessorisch sind, kommt es ggf. auf die Bedingungen der Sicherungsabrede an. Die Bank wird jedoch regelmäßig ihr dingliches Recht nicht vor Tilgung des Restdarlehen aufgeben. Die dingliche Sicherung in Form der Grundschuld bleibt bestehen.