Nicht-Einhaltung einer Bauverpflichtung?

Hallo,

weiß jemand, was die Stadt tun kann, wenn ein Grundstück, auf dem eine Bauverpflichtung eingetragen vorgesehen ist und ein Vorkaufsrecht für die Stadt eingetragen ist, innerhalb der Bauverpflichtungszeit nicht bebaut wird?
Hat jemand Erfahrung, ob die Enteignungsverfahren, die angedroht werden, in diesem Fall tatsächlich durchgeführt werden?
(Hier geht es nicht um Grundstückspekulation, sondern darum, das Grundstück für ein Kind als Baumöglichkeit zu erhalten)

Danke für Eure Hilfe

weiß jemand, was die Stadt tun kann, wenn ein Grundstück, auf
dem eine Bauverpflichtung eingetragen vorgesehen ist und ein
Vorkaufsrecht für die Stadt eingetragen ist, innerhalb der
Bauverpflichtungszeit nicht bebaut wird?

Wenn es die Gemeindesatzung und/oder der Kaufvertrag vorsehen, kann der Kauf rückgängig ggemacht werden.

Hat jemand Erfahrung, ob die Enteignungsverfahren, die
angedroht werden, in diesem Fall tatsächlich durchgeführt werden?

Damit sollte man rechnen.

Hat jemand Erfahrung, ob die Enteignungsverfahren, die
angedroht werden, in diesem Fall tatsächlich durchgeführt werden?

Damit sollte man rechnen.

Ich kenne noch die Variante, bei der eine Baugenehmigung später nicht mehr erteilt wird.