Recht

Hallo,

kann ein Anwalt eigentlich bei einer Beratung zum Thema Unternehmensverkauf auf der (RVG-) Rechnung einfach den Jahresumsatz als Gegenstandswert ansetzen, auch wenn bspw. ein Unternehmenswertgutachten(Wirtschaftsprüfer)) vorliegen würde, welches bspw. nur ca. 30% des Gegenstandswertes ausmacht(und der Marktpreis kaum höher liegen würde).

Der Mandant sollte doch vom Gesetz die Möglichkeit bekommen, den Gegenstandswert zu bestreiten (bspw. > angemessenes Niveau) - ein Gesetz über die Vergütung gibt es doch eigentlich?

Der Mandant sollte doch vom Gesetz die Möglichkeit bekommen,
den Gegenstandswert zu bestreiten (bspw. > angemessenes
Niveau) - ein Gesetz über die Vergütung gibt es doch
eigentlich?

Kann er doch - einfach nicht bezahlen, bzw. zunächst den aus Sicht des Mandanten angemessenen Wert. Über den Rest mus der Anwalt ggf. das Mahnverfahren einleiten oder sofort Gebührenklage erheben. Dann obliegt die Feststellung dem Gericht.