Hallo,
kann ein Anwalt eigentlich bei einer Beratung zum Thema Unternehmensverkauf auf der (RVG-) Rechnung einfach den Jahresumsatz als Gegenstandswert ansetzen, auch wenn bspw. ein Unternehmenswertgutachten(Wirtschaftsprüfer)) vorliegen würde, welches bspw. nur ca. 30% des Gegenstandswertes ausmacht(und der Marktpreis kaum höher liegen würde).
Der Mandant sollte doch vom Gesetz die Möglichkeit bekommen, den Gegenstandswert zu bestreiten (bspw. > angemessenes Niveau) - ein Gesetz über die Vergütung gibt es doch eigentlich?