es reicht schon die Info, dass man keine Geräte mehr hat
Kurze Verständnisfrage: Muss man nach Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht noch einen konkreten Grund angeben? Zumindest habe ich erst kürzlich auf der Seite einer Verbraucherzentrale gelesen, dass es nicht reicht, einfach nur zu sagen, dass man keine Geräte mehr hat, sondern man muss dies auch begründen bzw. erklären, wo die Geräte abgeblieben sind (verschrottet, Haushaltsauflösung, …). Stimmt das?
Wenn die Person das der GEZ mitteilt, reicht das aus, um keine
GEZ mehr zahlen zu müssen?
Man sollte das aber der GEZ per Einschreiben/Rückschein mitteilen.
Sonst wird gesagt, man habe diese Info nie bekommen (habe ich im www von Betroffenen gelesen).
Man sollte das aber der GEZ per Einschreiben/Rückschein
mitteilen.
Sonst wird gesagt, man habe diese Info nie bekommen (habe ich
im www von Betroffenen gelesen).
bei mir haben die das auch so akzeptiert (nur Brief). Allerdings erst, als ich denen mitgeteilt habe, was mit dem alten Gerät geschehen ist.
Man muss denen mitteilen, was mit den Geräten passiert ist.
mir ist keine Rechtsgrundlage bekannt, nach der man das „muss“. Es ist wohl so, dass die GEZ einen Grund wissen möchte und auch gerne die Abmeldung wegen diesem Vorwand nicht akzeptiert. Wir wissen aber, dass die GEZ es mit Recht und Gesetz nicht immer so genau nimmt und oft zu fragwürdigen Methoden greift.
Man muss den Grund angeben. Was man mit den Geräten gemacht hat, muss man aber nicht sagen. Man kann aber durchaus angeben „ohne Nachweis entsorgt“ um die Truppe zufrieden zu stellen und die Abmeldung nicht zu verzögern.
Hmmm … wenn man die Geräte verkauft hat, dann wollen die die Quittungen sehen? Was ist, wenn man es unter Freunden verkauft oder gar verschenkt hat?
Die von der GEZ dürfen doch nicht in die Wohnung?! Also könnte theoretischerweise jeder sagen, er habe keine Geräte, um somit keine GEZ bezahlen zu müssen!?
wenn man keine Geräte mehr hat, ist man der GEZ gegenüber zu nichts mehr verpflichtet.
Das beste ist, man schickt denen eine kurze Erklärung per Einschreiben und reagiert dann auf gar nichts mehr. Falls der GEZ-Schnüffler vorbeikommt, erteilt man ihm Hausverbot. Falls nochmal Geld abgebucht wird, läßt man es sich von seiner Bank wieder zurücküberweisen. Alle weiteren Briefe, wandern sofort in den Papierkorb.