Nehmen wir an jemand möchte seinen DSL Anschluss fristgerecht 4. Monate vorher kündigen und schickt die Kündigung am 27.Juni los, mit der bestätigung durch den Postmitarbeiter das dieses Einschreiben aller spätestens am Di den 30.Juni ankommt. Dieses Einschreiben kommt aber erst am 1. Juli und somit zu spät an. Dadurch würde der DSL Anbieter die Kündigung ablehnen.
Zählt dort der Poststempel und was könnte man dem DSL Anbieter antworten?
Danke für die Hilfe schonmal 
Hallo,
der 27. Juni 2009, falls es um diesen geht, war ein Samstag. Je nach Briefkasten kann es durchaus sein, dass die Post erst Montagabend geleert - und folglich auch gestempelt - wird. Dann ist Mittwoch, der 1. Juli als Posteingang absolut im Rahmen dessen, womit man als Absender immer rechnen muss (…nämlich mit 3 Werktagen Postlauf).
Gruß
smalbop
Es geht um ein Einschreiben welches persönlich bei der Post aufgegeben wird.
Gem. § 130 Abs. 1 S. 1 BGB entscheidet der Zugang der Kündigung und nicht der Poststempel. Hier kann man rein gar nichts machen.
Levay
Gem. § 130 Abs. 1 S. 1 BGB entscheidet der Zugang der
Kündigung und nicht der Poststempel. Hier kann man rein gar
nichts machen.
Levay
Und inwiefern ist die Post da zu belangen, denn immerhin wurde auf versichern des Angestellten von einer Eilzustellung abgesehen und ein normales Einschrieben genommen.