Ich habe gehört, dass es zulässig sei, das z. B. Schlüsselnotdienste ihre Handwerksleistung als netto Preis Privatpersonen (Endverbrauchern) gegenüber nennen dürfen. Stimmt das?
Beispiel:
Person P ruft bei Notdienst N an, fragt wie hoch die Kosten für eine Türöffnung sind. N antwortet 100€ Türöffnung + 25€ Anfahrt beides Festpreise.
P ordert die Leistung und lässt sich von N die Tür öffnen, bei der Abrechnung schreibt N eine Rechnung über
Türöffnung 100,00 €
Anfahrtpauschale 25,00 €
MwSt 23,75 €
Summe 148,75 €
Ist sowas nun rechtens?
Meiner Kenntnis nach müssen doch Endverbrauchern Brutto Preise also incl UST genannt werden.
Somit hätte die Rechnungssumme also nur 125 € inclusive sein dürfen, nicht 148,75 €
Bemerkung: diese Frage ergab sich aus einem Gespräch mit einem guten Freund, bei dem Gespräch ging es nicht um Schlüsselnotdienste sonder insgesamt um Handwerksleistungen. Ich habe an dieser Stelle nur einen Schüsselnotdienst gewählt um ein Erklärungsbeispiel zu haben.
Grüße
Netwi