Muss man Artikel nach 7 Monaten noch zahlen?

So nun alles nur mal als rein hypothetische Fragestellung.
Liebe Mitglieder, angenommen eine Person bestellt online etwas und möchte den Artikel per Nachnahme bezahlen. Der Postbote kassiert aber nur die Nachnahmegebühr und nicht das Geld für den Artikel. Nach 7 Monaten meldet sich das Unternehmen und will innerhalb von einer Woche die Bezahlung. Die Person hat diese Mail aber gar nicht gesehen, weil sie abwesend war.
Muss die Person das Geld überhaupt noch bezahlen nach 7 Monaten und hat die Firma das Recht, den Betrag dann innerhalb einer Woche zu verlangen?
Vielen Dank für die Antworten und liebe Grüße!

So nun alles nur mal als rein hypothetische Fragestellung.

Das wäre ja auch ziemlich heftig, wenn sowas echt wäre…

Liebe Mitglieder, angenommen eine Person bestellt online etwas
und möchte den Artikel per Nachnahme bezahlen. Der Postbote
kassiert aber nur die Nachnahmegebühr und nicht das Geld für
den Artikel. Nach 7 Monaten meldet sich das Unternehmen und
will innerhalb von einer Woche die Bezahlung. Die Person hat
diese Mail aber gar nicht gesehen, weil sie abwesend war.
Muss die Person das Geld überhaupt noch bezahlen nach 7
Monaten und hat die Firma das Recht, den Betrag dann innerhalb
einer Woche zu verlangen?

Das kann doch nicht ernst gemeint sein, oder? Wenn ich was kaufe, dann weiß ich auch, dass ich dafür bezahlen muss. Ich kann höchstens, wenn ich durchtrieben genug bin, darauf hoffen, dass ich irgendwann Verjährung geltend machen kann, das dauert aber mindestens drei Jahre.

Vielen Dank für die Antworten und liebe Grüße!

Immer noch?

Ich weiß nicht, was daran heftig sein soll.
Ich habe nicht gesagt, dass die Person davon ausgegangen ist, dass sie den Artikel nicht bezahlt!
Die wichtigste Frage ist: Ob die Firma das Recht hat, das Geld dann innerhalb EINER WOCHE zu verlangen, denn es kann ja immer Gründe geben, dass man so eine Email dann nicht zur Kenntnis nimmt, weil die Person beispielsweise im Urlaub ist!
Davon abgesehen, dass sich eine Person nicht darum kümmert, dass die Firma einen Fehler gemacht hat, kann auch andere Gründe als Unverschämtheit haben, zum Beispiel tragische private Ereignisse, die es der Person nicht zulassen, sich dann um so etwas zu kümmern.
Natürlich immernoch vielen Dank und freundliche Grüße, man sollter sich ja schließlich an Netiquette halten und freundlich sein, nicht wahr?

Ich weiß nicht, was daran heftig sein soll.

Ich glaube, da kann ich helfen: Also, es ist heftig, weil ja - abgesehen davon, dass man schon aus Anstand zahlen müsste - auch die Rechtslage total auf der Hand liegt. Da käme doch niemand ernsthaft auf die Idee, nicht zahlen zu müssen, wenn das ein echter Fall wäre.

Die wichtigste Frage ist: Ob die Firma das Recht hat, das Geld
dann innerhalb EINER WOCHE zu verlangen, denn es kann ja immer
Gründe geben, dass man so eine Email dann nicht zur Kenntnis
nimmt, weil die Person beispielsweise im Urlaub ist!

Die Firma hat das Recht, sofortige (!) Zahlung zu verlangen. So sagt es § 271 BGB.

Davon abgesehen, dass sich eine Person nicht darum kümmert,
dass die Firma einen Fehler gemacht hat, kann auch andere
Gründe als Unverschämtheit haben, zum Beispiel tragische
private Ereignisse, die es der Person nicht zulassen, sich
dann um so etwas zu kümmern.

Das hat aber doch nichts mit der Frage der allgemeinen Zahlungspflicht zu tun.

Natürlich immernoch vielen Dank und freundliche Grüße, man
sollter sich ja schließlich an Netiquette halten und
freundlich sein, nicht wahr?

Absolut.

Levay

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Danke für die Antwort Leavy, die hat mir sehr weiter geholfen.
Richtig. Die Aussage, dass man persönliche Gründe hat, sich nicht um die Fehler der Firma zu kümmern, hat nichts mit der allgemeinen Fragestellung zu tun. Die Aussagen deiner Vorgängerin hatten zu 95% nur leider auch nichts mit der Fragestellung zu tun.

Die Aussagen deiner
Vorgängerin hatten zu 95% nur leider auch nichts mit der
Fragestellung zu tun.

Das ist leider zu 100% falsch.

Gruß
C.

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Hi, die Antworten sind ja schon gekommen aber allein die, wenn auch hypothetische, Fragestellung lässt sich einem „die Zehennägel aufstellen“!
ramses90