Hallo
kann ein Insolvenzverwalter ein vererbtes Wohnrecht einer Person an den Hausbesitzer verkaufen.
Angeblich ist das Wohnrecht nicht pfändbar.
Danke für Die Antwort
Hallo
kann ein Insolvenzverwalter ein vererbtes Wohnrecht einer Person an den Hausbesitzer verkaufen.
Angeblich ist das Wohnrecht nicht pfändbar.
Danke für Die Antwort
Soweit wir von einem dinglichen Wohnrecht reden gem. §§ 1090, 1093 BGB muss zunächst festgestellt werden, dass dieses Recht weder vererblich noch veräußerlich ist. Es ist lediglich pfändbar als anderes Vermögensrecht gem. § 857 ZPO, aber nur soweit in der Bestellung die Überlassung zugelassen wurde.