Wann Strafverfahren wegen Betrug?

Guten Tag,

meine Frage ist: ab welchem Geldbetrag wird ein Strafverfahren wegen Betrug gegen jemanden eingeleitet? Durfte als Zeugin auftreten, und es ging nur um lächerliche 30 Euro! Kam mir als einzige Zeugin echt lächerlich vor! Der Angeklagte hatte sonst auch nichts gemacht. Nur dieses eine Mal! Vor allem, das war so viel Aufwand dahin zu fahren! Und ein ganzes Miniverfahren nur deswegen! Die Anzeige meinerseits erfolgte eher aus Prinzip und für den Fall, dass er sowas häufiger macht, dann sollte er nicht einfach so davon kommen!

Gruß,
Ola

Hallo,

einzige Zeugin echt lächerlich vor! Der Angeklagte hatte sonst
auch nichts gemacht. Nur dieses eine Mal! Vor allem, das war
so viel Aufwand dahin zu fahren! Und ein ganzes Miniverfahren
nur deswegen! Die Anzeige meinerseits erfolgte eher aus
Prinzip und für den Fall, dass er sowas häufiger macht, dann
sollte er nicht einfach so davon kommen!

wie jetzt: Du erstattest Anzeige wegen Betruges und wunderst Dich, daß es ein Verfahren gibt, bei dem Du als Zeugin aussagen mußt?

Ich hoffe, daß ich das irgendwie falsch verstanden habe.

Gruß
Christian

Nein, ich meine nicht, dass ich mich wundere, dass ich als Zeugin vernommen werde. Ich meine nur, also ich bin ja eher Betriebswirtin. Und im HGB gibt es einen gewissen Grundsatz der Wesentlichkeit. z.B. werden Vermögensgegenstände unter 100 Euro nicht bilanziert…weil es nicht wesentlich ist.
Ich wundere mich, dass wegen eines Betrugsfalls in Höhe von 30 Euro ein Verfahren eingeleitet wurde. Ich habe nämlich gedacht, der „Betrüger“ müsse doch mehr gemacht haben, also meinet wegen um mehr als 100 Euro oder 5 Mal 20 Euro oder so, damit er überhaupt „aufflällt“ und gegen ihn ein Verfahren eingeleitet wird.
Jetzt gab es heute gegen ihn ein Verfahren, wobei es „nur“ um meine 30 Euro ging. Ich habe ihn eben angezeigt, und so hat mir das der Polizist auch erklärt, dass es nur zum Verfahren kommt, wenn der Typ mehr gemacht hat, als mich allein um meine kleinen 30 Euro zu betrügen…

Hallo,

Nein, ich meine nicht, dass ich mich wundere, dass ich als
Zeugin vernommen werde. Ich meine nur, also ich bin ja eher
Betriebswirtin. Und im HGB gibt es einen gewissen Grundsatz
der Wesentlichkeit. z.B. werden Vermögensgegenstände unter 100
Euro nicht bilanziert…

den Grundsatz gibt es zwar, aber die 100 Euro wird man im HGB vergeblich suchen. Es gibt die geringwertigen Wirtschaftsgüter, die man nicht abschreiben muß, sondern direkt als Aufwand durchbuchen kann. Das steht allerdings im EStG unud nicht im HGB. und dabei gehts auch nicht 100 Euro. Aber das nur nebenbei.

Ich wundere mich, dass wegen eines Betrugsfalls in Höhe von 30
Euro ein Verfahren eingeleitet wurde.

Eingeleitet wird es so oder so. Die Frage ist, ob es wieder eingestellt wird, ohne daß es zur Verhandlung kommt.

Mehr:
http://www.kanzlei-breidenbach.de/Einstellung-des-Ve…

Gruß
Christian

Bis 100 Euro Betrug straffrei?
Hallo,

gedacht, der „Betrüger“ müsse doch mehr gemacht haben, also
meinet wegen um mehr als 100 Euro oder 5 Mal 20 Euro oder so,
damit er überhaupt „aufflällt“ und gegen ihn ein Verfahren
eingeleitet wird.

also ist es für dich völlig okay, wenn man dich über´s Ohr haut, solange es nicht mehr als 100 Euro sind, und der Täter bleibt völlig unbehelligt?

Wo kämen wir dahin, wenn es bei Straftaten solche „Freibeträge“ gäbe? Offensichtlich hast Du Dich ja auch bei einem deutlich kleineren Betrag betrogen gefühlt und das zur Anzeige gebracht.

Ich finde die Gedankengänge von Dir außerordentlich absurd.

Gruß

S.J.

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Guten Tag,

Hallo,

den Grundsatz gibt es zwar, aber die 100 Euro wird man im HGB
vergeblich suchen. Es gibt die geringwertigen
Wirtschaftsgüter, die man nicht abschreiben muß, sondern
direkt als Aufwand durchbuchen kann. Das steht allerdings im
EStG unud nicht im HGB. und dabei gehts auch nicht 100 Euro.
Aber das nur nebenbei.

Stimmt steht nicht im HGB, es ist doch ein ungeschriebener GoB ^^ aber so habe ich mir das gemerkt, dass VGs unter 100 Euro direkt als Aufwand verbucht werden und nicht bilanziert werden.

Aber zu der eigentlich Sache: genau, ich fühlte mich betrogen, und deshalb die Anzeige. Und eigentlich ist es doch gut, dass da was gegen unternommen wurde. In Zukunft wird er das lassen. Nur habe ich wie gesagt nicht gedacht oder geglaubt, dass da irgendwas gemacht wird. Ich meine, wenn ich jemanden wegen einem Euro Betrug anzeigen würde, gäbe es dann auch solch ein Verfahren? Aber der Link hat mir gut weitergeholfen, denn er knüpft an meine Frage gut an: das Verfahren müsste doch eingestellt worden sein, weil 30 Euro doch ein „geringes Verschulden“ ist, und genau das ist der Punkt, auf den ich hinaus wollte…doch jetzt macht alles mehr Sinn. Nur bis zu welches Summe ist ein Verschluden „gering“. Aber da höre ich mir einfach mal die Recht-Vorlesung im Aufbaumodul an ^^

Nun kenne ich aber nicht das Ergebnis: als Zeugin wurde ich nach meiner Aussage entlassen. Aber wie das dann geendet hat weiß ich nicht. Und ob ich die 30 Euro nun zurückbekommen, keine Ahnung!?

Gruß,
Olga

Ich wundere mich, dass wegen eines Betrugsfalls in Höhe von 30
Euro ein Verfahren eingeleitet wurde.

Eingeleitet wird es so oder so. Die Frage ist, ob es wieder
eingestellt wird, ohne daß es zur Verhandlung kommt.

Mehr:
http://www.kanzlei-breidenbach.de/Einstellung-des-Ve…

Gruß
Christian

Hallöchen,

Stimmt steht nicht im HGB, es ist doch ein ungeschriebener GoB
^^ aber so habe ich mir das gemerkt, dass VGs unter 100 Euro
direkt als Aufwand verbucht werden und nicht bilanziert
werden.

hier stehts dann richtig:
http://de.wikipedia.org/wiki/Geringwertiges_Wirtscha…

irgendwas gemacht wird. Ich meine, wenn ich jemanden wegen
einem Euro Betrug anzeigen würde, gäbe es dann auch solch ein
Verfahren?

Ein Ermittlungsverfahren muß zumindest eingeleitet werden. Ob es dann schnell wieder eingestellt wird, ist eine andere Frage.

Nun kenne ich aber nicht das Ergebnis: als Zeugin wurde ich
nach meiner Aussage entlassen. Aber wie das dann geendet hat
weiß ich nicht. Und ob ich die 30 Euro nun zurückbekommen,
keine Ahnung!?

Das Geld bekommst Du über eine Zivilklage zurück. Wenn er im Strafverfahren verurteilt wurde, stehen die Chancen sehr gut, daß das auch funktioniert - vorausgesetzt, daß er das Geld dann auch hat. Wie das Urteil im Strafverfahren gelautet hat, wird man wohl beim Gericht erfahren können, aber sicher weiß ich das nicht. Damit kennen sich hier andere deutlich besser aus.

Gruß
Christian

Hallo,

das kann auch im Strafverfahren geregelt werden, die 30 Euro dürften Verfallsgegenstand i.S. des § 73 StGB sein. Und der § 73 sieht die Rückgabe an den Geschädigten vor, ansonsten Verfall an die Staatskasse.

ABER: Leider kennen sich auch viele Juristen mit dem Metier des Verfalls und der Einziehung so toll nun auch nicht aus… deswegen ist es, obwohl eine IST-Vorschrift, eher Glückssache, ob über den § 73 Rückgewinnungshilfe geleistet wird.

Zum Verhältnis von Gerichtverfahren und Schadenshöhe:
Ich lebe in Süditalien und hier ist es sehr gut erkennbar, wie man lebt, wenn wirklich nur größere Sachen geahndet werden. Niemand respektiert die Rechtsvorschriften; Diebstahl und Raub (Scippo) sind Massendelikt. Infolge dessen: Niedriges Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, jede Wohnung gleicht einer Festung und im Straßenverkehr gilt das Recht des Stärkeren.

Gruss

Iru