Hallo werte Ratgeber,
Ein Bauunternehmen (BU) führt einen Auftrag für einen Bauträger (BT) aus.
In den Rechnungen des BU an den BT muss die Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
Zuletzt stehen die Zahlungen des BT aus. Etat überschritten.
Nach Vergleichsvereinbarung werden statt 50000 € brutto nur 30.000 € Vergleichssumme bezahlt.
Sind diese 30 T€ umsatzsteuerpflichtig?
Danke vorab.