Herr X hatte ein Ladenlokal gepachtet und mit neuer Theke und Einrichtungsgegenständen eingerichtet. Der Pachtvertrag lief aus und Mieter und Vermieter vereinbarten, dass versucht werden soll, das Inventar an einen Nachfolgepächter zu verkaufen. ( Ein Preis wurde nicht festgelegt )
Nun hat der Vermieter einen Interessenten gefunden, der das Inventar zu einem Spottpreis kaufen will ( 5 % vom Neuwert nach 5 Jahren ). Der Interessent verhandelt nur über den Vermieter mit dem ehemaligen Pächter. Eine direkte Verhandlung zwischen Interessent und Verkäufer kommt nicht zustande.
Wie kann sich der Verkäufer davor schützen, dass der Vermieter selbst unberechtigt das Inventar zu einem Spottpreis erwirbt?
Er setzt den Verkäufer damit unter Druck, dass dieser das Inventar innerhalb von 14 Tagen zu entfernen habe und für alle Schäden unter der Theke aufzukommen hat ( evtl. Fliesenbeschädigungen, Bohrungen für die Bierleitungen etc. ), wenn dieser nicht bereits ist zum Preis von 5 % des Neuwertes an den angeblichen Interessenten zu verkaufen.
Was könnte man in so einem Fall tun?
Danke für Eure Meinungen. Bin schon sehr gespannt darauf!! Gruß zipzap
hallo, die Theke ist eine Massanfertigung und für einen professionellen Gastronomiebedtrieb ( sprich Gaststätte ) ausgelegt. D.h. es ist eine entsprechende Kühlung mit den dafür vorgesehenen Flascheneinschüben vorhanden, die Theke verfügt über eine eigene Kühlung und auch die Zapfanlage ist professionell.
Außerdem besteht die Einrichtung aus Kockern, Stehtisch etc. Eine Nutzung in einem „normalen“ Haushalt ist nicht möglich. ( Es sei denn, jemand hat einen Patykeller in der Größe einer Gaststätte ). Ein Verkauf war nicht möglich ( gebrauchtes Inventar wird so gut wie nicht gesucht.) Ausserdem wäre der Aufwand, die Theke abzubauen, riesengroß und mit hohen Kosten verbunden.
Das seinerzeit angepachtete Objekt war vorher auch eine Gaststätte und man hatte die Umbauten auf eigene Kosten anfertigen lassen. Drittansprüche am Inventar bestehen nicht.
Hallo,
da es keinerlei Verpflichtung für den Nachfolger oder den Vermieter gibt, die Theke zu kaufen, gibt es genau zwei Möglichkeiten: entweder der Thekenbesitzer baut die Theke aus, beseitigt die Schäden und verkauft die Theke anderswo oder er einigt sich mit Vermieter oder neuem Pächter. Kann er sich ja ausrechnen, was für ihn günstiger ist.
Ist das gleiche wie irgendwelche Gegenstände in einer Mietwohnung beim Mieterwechsel. Wenn der Nachmieter sie zum verlangten Preis nicht will, hat der Besitzer eben Pech gehabt.
vielleicht habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt:
Ich möchte vermeiden, dass sich der Vermieter die Theke zu einem lächerlichen Betrag unter den Nagfel reisst, indem er nur über sich „verhandeln“ lässt und dann das Ladenlokal MIT Inventar zu einem höheren Preis verpachtet, oder gar eine hohe Abstandssumme einsackt. ( Befürchtung liegt darin, dass es gar keinen Interessenten gibt und der Vermieter nur auf seinen Vorteil bedacht ist )
Kann man einen evtl. Verkauf an den unbekannten Interessenten davon abhängig machen, dass man sich den unterschriebenen Pachtvertrag vorlegen lässt?
Wenn ja, hat man das Recht auf eine Kopie des Pachtvertrages um nachzuvollziehen, an wen man das Inventar verkauft hat? ( Hier ist auch die steuerliche Seite interessant, da es sich ja um einen Gewerbetreibenden handelt )
Ist es zulässig, einen Kaufvertrag über einen Dritte ( in dem Fall Vermieter ) abzuschliessen?
Herr X hatte ein Ladenlokal gepachtet und mit neuer Theke und
Einrichtungsgegenständen eingerichtet.
ich bin zwar kein Experte, aber wurde das Lokal mit oder ohne Theke gemietet? Das geht nicht klar aus den Schilderungen hervor.
Ich könnte mir vorstellen, dass dies nicht unerheblich ist.
Gedanke: Wurde die Theke mit (schriftlicher)Zustimmung des VM auf eigene Kosten erneuert/verbessert und gehörte sie zum Mietobjekt dazu, dann muss die Theke ja nicht entfernt werden. Der VM hätte also eine Verbesserung der Mietsache, die vom Mieter geleistet wurde.
Keine Ahnung, ob daraus evtl. ein Anspruch eine finanzielle anteilige Abfindung resultiert.
Im „Gerwerbemietrecht“ gelten ja andere Bedingungen als im „Wohnmietrecht“.
hallo, im Objekt war keine Einrichtung. Hat der Pächter alles auf seine Kosten eingerichtet.
'Die Frage ist: Sind Geschäfte mit „Mittelsmännern“ ( in dem Fall der Vermieter überhaupt statthaft. Kann der Verkäufer auf Nennung des Namens des angeblichen Käufers bestehen?
im Objekt war keine Einrichtung. Hat der Pächter alles
auf seine Kosten eingerichtet.
Na dann, dumm gelaufen.
'Die Frage ist: Sind Geschäfte mit „Mittelsmännern“ ( in dem
Fall der Vermieter überhaupt statthaft. Kann der Verkäufer auf
Nennung des Namens des angeblichen Käufers bestehen?
das weiß ich nicht. Verkäufer ist ja eigentlich der M, und nicht der VM.
M muss sich ja auf den Preis nicht einlassen. Der Preis dafür ist eben, die theke auszubauen.
Ansonsten: Zitat von dir: Mieter und Vermieter vereinbarten, dass versucht werden soll, das Inventar an einen Nachfolgepächter zu verkaufen.
Wenn es bei dem Versuch bleibt, Pech. Außerdem, was soll das? Das Geld und den Kaufvertrag über die Theke müssen dann ohnehin M und Nachmieter machen, würde ich sagen.
Möglichkeiten: entweder der Thekenbesitzer baut die Theke aus,
beseitigt die Schäden und verkauft die Theke anderswo oder er
einigt sich mit Vermieter oder neuem Pächter.
Du meinst sicher den Eigentümer, nicht den Besitzer?
Mir zumindest ist nicht ganz klar, um wessen Eigentum es sich hier handelt.
Ich möchte vermeiden, dass sich der Vermieter die Theke zu
einem lächerlichen Betrag unter den Nagfel reisst, indem er
nur über sich „verhandeln“ lässt und dann das Ladenlokal MIT
Inventar zu einem höheren Preis verpachtet, oder gar eine hohe
Abstandssumme einsackt. ( Befürchtung liegt darin, dass es gar
keinen Interessenten gibt und der Vermieter nur auf seinen
Vorteil bedacht ist )
Tja, ich werde wohl nie verstehen, dass man jemanden als Stellvertreter handeln lässt, dem man nicht mal bis zur nächsten Ecke traut.
Kann man einen evtl. Verkauf an den unbekannten
Interessenten davon abhängig machen, dass man sich den
unterschriebenen Pachtvertrag vorlegen lässt?
Ja, sicher kann man das. Man kann sogar darauf bestehen, dass nur an jemanden verkauft wird, der rotgeringelte Socken trägt und einen VW Polo fährt.
Nur im Nachhinein ist es etwas schwierig, das zu fordern - kommt drauf an, was man vorher abgemacht (also vertraglich geregelt) hat.
Wenn ja, hat man das Recht auf eine Kopie des
Pachtvertrages um nachzuvollziehen, an wen man das Inventar
verkauft hat?
Nein. Nur, wenn man das vorher so abgemacht hat.
Ist es zulässig, einen Kaufvertrag über einen Dritte ( in
dem Fall Vermieter ) abzuschliessen?
Das passiert doch ständig, warum sollte das hier nicht zulässig sein?
Die Frage ist doch eigentlich: wie bekommt man etwas für möglichst viel Geld verkauft, das jemand anders möglichst billig haben möchte, das ganze über einen Verkäufer, dem man nicht das geringste Vertrauen entgegen bringt, ohne irgendeinen Anspruch, dass die Ware überhaupt verkauft wird und ohne Gegenrechnung der ohne Verkauf zu beseitigenden Schäden?
Klingt für mich heftig nach Quadratur des Kreises.