-Welche Nachteile entstehen, wenn man zu Beispiel statt 30.000 Euro nur 50 Euro bei der Testamentserrichtung angibt.
-Müssen genaue Angaben über Vermögenswerte dem Notar mitgeteilt werden?
-Woher weiß der Notar ob ihm angegebene Vermögenswerte stimmen, um seine Gebühren zu berechnen oder muss sich der Notar auf das verlassen was er zu hören kriegt?
im Voraus Vielen Dank für Ihre Antworten.