Notarielles Testament_Gebührenberechnung

-Welche Nachteile entstehen, wenn man zu Beispiel statt 30.000 Euro nur 50 Euro bei der Testamentserrichtung angibt.
-Müssen genaue Angaben über Vermögenswerte dem Notar mitgeteilt werden?
-Woher weiß der Notar ob ihm angegebene Vermögenswerte stimmen, um seine Gebühren zu berechnen oder muss sich der Notar auf das verlassen was er zu hören kriegt?

im Voraus Vielen Dank für Ihre Antworten.

Hi, kein gescheiter Notar wird sich auf eine Gebührenfestseztung von 50.-€ einlassen, denn dafür braucht´s ja wirklich kein notarielles Testament!
Und ja, man muss beim Notar den Vermögensstand angeben.

http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/FGG/Einzelverfa…
Im obigen Link ist eine Gebührentabelle nach Vermögenswert.
MfG ramses90