Einem Schuldner wurde für sein Konto bei der Drittschuldnerin, einer Bank, ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt.
Dieser Beschluss wurde, nach Antrag auf Pfändungsschutz durch den Schuldner beim Amtsgericht, erst einstweilen eingestellt und dann aufgehoben
Trotzdem hat die Drittschuldnerin entgegen der Anordnung durch das Amtsgericht, das vorhandene Guthaben an den Gläubiger überwiesen.
Kann der Schuldner/Kontoinhaber das Geld von seiner Bank zurück verlangen?
Die einstw. Einstellung der Pfändung gilt mit Zustellung des Beschlusses an den Drittschuldner als bewirkt, zeitgleich ist im Regelfall eine Sofortfreugabe ninsichtlich eines bestimmten Betrages mit erfasst. Nach Ablauf der Anhörungsfrist für den Gläubiger erfolgt dann die Aufhebung der Pfändung hinsichtlich des pfandfrei zu verbleibenden Betrages. Insoweit hat die Bank ohne Rechtsgrund und nicht Schuldbefreiend geleistet. Ein Anspruch besteht gegenüber der Bank auf erneute Zahlung hinsichtlich des an den Gläubiger angeführten Betrages bis zu Höhe des im Beschlus ausgesprochenen pfandfrei zu verbleibenden Betrages.