Ich hab da mal ne Frage, die ich schon lange mal beantwortet haben wollte:
Ich sehe sehr oft im Internet CD-Sammlungen mit Erotik-Bildern und Videos. Da diese CDs meist privat angeboten werden, werden wohl kaum Copyrightgebühren dafür bezahlt.
Also meine Frage: Darf man Erotik Bilder und Videos aus dem Internet (die alle keine Copyright Hinweise enthalten) auf CD verkaufen und diese als eine ART „BEST OF THE INTERNET“ Kollektion anpreisen? Es sind ja keine Copyright Hinweise in den Bildern oder Videos vorhanden.
Da ich mal denke, dass es wohl einige Profis unter Euch geben wird, hoffe ich, dass die Frage schnell beantwortet wird.
Marcus.
P.S.: Wenn ich etwas wissen will, heißt es nicht gleichzeitig, dass ich es auch selber mache!!!
eine Gegenfrage:
Darfst du dir ein Stuhl aus dem Biergarten mitnehmen und auf dem Markt verkaufen, da steht ja gar nicht wem das gehört…?
Und das ist wohl auch gleichzeitig die Anwort auf deine Frage.
OK, das ist nicht dasselbe, aber man kann es zum Vergleich verwenden und ich denke du weisst wie ich das meine.
Der Besitzer muß nicht unbedingt ausdrücklich Copyrighttralala drauf schreiben, trotzdem darfst du es erst dann verwenden, wenn du den Besitzer gefragt hast, grade wenn du (oder jemand anderst das gewerblich vermarkten möchtest. Ist doch logisch, oder?
wenn unter 3 Meschen auf einem Bild zu sehen sind haben erst mal diese 3 Menschen das Recht am eigenen Bild, ausser sie sind Menschen von öffentlichem Interesse/des öffentlichen Lebens, oder sie haben diese Rechte ausdrücklich verkauft, oder deren Rechtsverzicht ist eindeutig aus dem Bild selber erkennbar bzw. kann vorausgesetzt werden.
siehe Werbefotos, Fernsehinterviews o.ä…
Dann liegt das Recht bei dem ensprechenden Vermarkter-Bildagentur, Sender, Auftraggeber-.
Solange diese dir die Rechte nicht AUSDRÜCKLICH zur Vervielfältigung in jeglicher oder einer bestimmten Art übertragen/verkaufen darfst du keine Bilder kopieren, geschweige denn weiter gewerblich nutzen.
Solltest du dieses trotzdem tun, kann das ganz fiese copyright Klagen nach sich ziehen.(die auch unter Umständen sehr teuer werden können).
Es gibt zwar einige Lücken, z.B. jemanden über die Schulter fotografieren, der sich diese Bilder offensichtlich in der zeitung, am PC, im Fernsehen oder ähnliches anschaut, da ist dann aber die Frage wie du entsprechende Bilder weiter vermarkten willst. In deinem geschilderten Fall ist dieses ja nicht von Interesse.
Irgendwo im WEB ist eine pdf-Datei versteckt, die ich mir mal heruntergeladen habe: „Rechteübertragung (Fotomodell)“. Da wird geregelt, wie das Modell an dem Erlös - wenn überhaupt - der Fotos bezahlt wird. Die Regel sieht vor, daß das Modell einen Betrag x (je bekannter, desto höher) bekommt und dann dem Fotografen das alleinige, unwiderrufliche Verwertungsrecht überträgt. Dieser kann dann machen, was er will.
Nach meiner Einschätzung wird gerade bei Sexbildern massiv gegen das Urheberrecht verstoßen. Dabei ist es egal, ob ein copywrite-Hinweis drauf ist, oder nicht. Bei entdeckten Verstößen muß der Verletzer Schadensersatz leisten. Nachdem das WEB international ist, ist auch die Verfolgung der Rechteverletzungen international geworden.
Um in Zukunft diese Rechte besser beweisen zu können, werden immer mehr Agenturen dazu übergehen, sog. Wasserzeichen in die Bilder einzubauen. Sei es, daß - bös formuliert - ein Schriftbalken über dem Busen klebt oder es werden offene, aber nicht mehr löschbare Zeichen in das Bild eingebaut. Jeder, der kein Recht an dem Bild hat, wird dann zur Kasse gebeten.
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