Wer erhält die Vorladung bei nicht Volljährigen?

Hallo

Würde bei einem nicht Volljährigen, aber über 14-Jährigen eine Vorladung an dessen Erziehungsbrechtigten geschickt werden? Oder würde der Erziehungsberechtigte eine Mitteilung erhalten?

Kenne mich bei diesen Dingen nicht aus, es wär aber eben sehr wichtig zu wissen.

Muss dazu sagen, dass ich aus Österreich bin und somit wissen müsste wie solche Dinge in Österreich gehand habt werden.

Danke schon mal im voraus für jede Antwort!!!

Hallo,
auf welches Verfahren bezieht sich die Frage (Straf-, Zivil-, Außerstreitgericht, Verwaltungsbehörde…) und welche Rolle spielt der Jugendliche (Beschuldigter, Beklagter, Zeuge…)?
Peter

Es handelt sich um ein Strafverfahren und der Jugendliche sollte als Zeuge aussagen.

Hallo,
in diesem Fall geht die Ladung an den jugendlichen Zeugen, es ist meines Wissens keine Verständigung der Erziehungsberechtigten vorgesehen. Der Zeuge hat aber das Recht, dass bei der Vernehmung eine Vertrauensperson, z.B. ein Erziehungsberechtigter, anwesend ist (§ 160 StPO - http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR4…).
Grüße, Peter

super danke! mir ist sehr geholfen damit!
lg Katrin

Wer erhält die Vorladung bei nicht Volljährigen

Es handelt sich um ein Strafverfahren und der Jugendliche
sollte als Zeuge aussagen.

Die Vorladung erhhält der noch nicht volljährige dennoch selbst.