Bewertung im Internet als Nicht-Jurist vermeiden?

Sind negative Bewertungen in Bewertungsportals als Nicht-Jurist fast unmöglich?! Die kleinste Gefühlsregung oder wage Ausdrucksweise und es fehlt unter Schmierenäußerung und verstößt gegen informationele Selbstbestimmung, Personenrecht, Beleidigung, Verleumdung und Rufschädigung. Wenn man glück hat kommt man dann mit einigen Tausend Euro Anwaltsgebühren davon und muss erst bei Wiederholungsfall Schadenersatz leisten. Da berichten verzweifelte Opfer von Kliniken und Tierkliniken als letzter Ausweg über ihre Erlebnisse und Erfahrungen und werden von den Kliniken auch noch zweites Mal bestraft, Obgleich sie die Täter sind. Ist das tatsächlich hinnehmbares Recht und kann man da gar nicht gegen tun, als evtl. noch aufwendiger und risikoreicher zu prozessieren? Wobei es für die meisten Rechtsanwälte nur in großen Massenabfertigung lohnt Unterlassungs und Verpflichtungserklärungen zu behandeln und somit gar nicht daran gelegen ist den Fall ernsthaft abzuschmettern und dabei ihren Mandanten zu schutzen. Auch die meisten Richter sollen sich damit gar nicht gern befassen und gar häufig die Höchstschadenssumme leichtfertig absegnen. Könnte sich in Zukünft rechtlich etwas ändern und die freie Meinungsäußerung ohne bewußte reale Beleidigung doch möglich werden? Was kann man als Opfer derartiger Unterlassungsagenturen tun, die ihre Kunden systematisch vor negative Bewertungen schutzen?

Vor lauter Gedanken habe ich vergessen die Leser und Leserinnen zu grüßen.
Hallo alle zusammen und Danke für eure Aufmerksamkeit.

Hallo nochmal. Eine kleine Hinzufügung:
Häufig verwenden die Anwälte bei Unterlassungs und Verpflichtungserklärungen in dem Anschreiben und/oder im Erklärung selbst unberechtigte Androhungen und unwirksame Schadenersatzansprüche, die dazu verleiten sollen, dass der Betroffene in einem Schockzustand und beängstigt sofort unterschreibt statt einen fähigen und Fachkündigen Anwalt aufzusuchen - wodurch er/sie dann einen Schuldeingeständnis eingehen, dem Gegnerischen Anwalt eine riesige Honorarsumme zugestehen und für alle möglichen Schäden in der Zukunft haftbar gemacht werden können. Ist dies eigentlich nicht schon kriminell und strafbar?! Und was ist im Falle von Klinikbewertungen und darauf folgende Unterlassungsschreiben mit wiederholte Anschreiben setens der Klinik selbst oder andere Beteiligte? Wenn vorerst nur der Arzt von der Klinik vorgeschickt wird um eine Unterlassung zu fordern weil seine Personrechte aufgrund unsichtbarer Suchmaschinen-Keywords verletzt sein könnten und nachdem die Klinik selbst mit ihre Drohungen bei den Portalen auf Granit stößt? Wenn das Opfer sich entschließt dem Ärger schnell ein ende zu bereiten und die Unterlassung zu unterschreiben; wer garantiert, dass die Klinik nicht danach nicht auch noch ankommt und ebenfalls Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche stellt?
Ist es bei Verlust eines Lebens überhaupt noch moralisch akzeptabel was sich diese Kliniken und Unternehmen im Internet und via Rechtsanwälte erlauben, um ihren Ruf künstlich gut zu halten?

Versuche es mal mit Absätzen!
Wer soll das sonst lesen?

Hallo,

generell:

Es gibt einen unterschied zwischen „Es hat mir nicht gefallen“ das sollte aufgrund freier Meinungsäußerung einfach so möglich sein und „das Essen war total vergammelt“ da man hier nachweise anführen müsste.

Dies als „Impression“ da der Text schlicht nicht zu lesen ist.

Grüße

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Abgesehen davon, dass dein Beitrag mangels Formatierung kaum lesbar ist, handelt es sich dabei lediglich um eine Vielzahl an Behauptungen, die m.E. einer Grundlage entbehren, also lediglich um pauschalierte Vorwürfe.

Gruß

S.J.