Falschaussage bei Polizei

Guten Tag,

Rein hypothetisch angenommen jemand (Typ Y) macht eine Falschaussage, das er einmalig mit einem Freund (Typ X) im Sommer (letzten Jahres) Cannabis konsumiert hat. Typ X jedoch hat vorher schon bei der Polizei behauptet nie mit sowas in Kontakt gestanden zu sein. Nun muss Typ X erneut zur Polizei um diese Aussage zu bestätigen bzw. zu korriergieren. Typ Y wird vermutlich auch noch mal zur Polizei müssen da ja die Aussagen von beiden nicht ganz übereinstimmen. Typ Y wird sagen, das er es nicht mehr genau weis mit wem und das es nur eine wage Erinnerung gewesen ist.
Wie verhält sich Typ Y am besten?
Typ X wird an seiner Aussagen festhalten.
Was soll Typ Y am besten sagen falls er erneut zur Polizei muss?
Ein paar Tips und Ratschläge wären sehr hilfreich. Sofrüh wie möglich bitte. Am besten heute.

mfg Socepta

Hallo

„…wenn er zur Polizei muss…“

Zur Polizei muss niemand und Aussagen schon garnicht. Es gibt keine Rechtsvorschrift, die jemanden verpflichtet, im Strafverfahren bei der Polizei zu erscheinen und auszusagen.

Nebenher: der bloße Konsum (nicht der Besitz) vom BTM ist nicht strafbewehrt.

Gruss

Iru

Ok, danke.
Wenn es jedoch Typ X und Typ Y angerufen wurden und ein Termin vereinbart wurde, sollte man schon erscheinen oder? Auf jeden Fall ists ein ziemlicher Stress. Bitte um mehr Antworten.

mfg Socepta

Ganz einfach, beide sollten bei der Wahrheit bleiben