Inkasso - frage

Guten Tag,

jemand hat einen brief von einem inkasso-unternehmen erhalten, aber gleichzeitig die forderung an den gläubiger beglichen. die überweisung war wegen banklaufzeiten ein paar tage unterwegs. was ist da zu tun, ist der fall erledigt? oder muss das inkasso-unternehmen trotzdem bezahlt werden? die fordern nämlich den gesamten betrag…

danke für eure hilfe!

Hallo!

Wenn der Schuldner im Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassounternehmens (und nicht erst, wenn der Brief bei ihm ankommt) im Verzug war, dann hat er die Kosten zu tragen, sofern diese angemessen sind.

hallo und danke für die antwort.

allerdings was kann denn ein schuldner dafür, wenn der gläubiger ein inkasso-unternehmen beauftragt, und die zahlung bereits auf dem weg zum gläubiger ist? also es muss wirklich trotzdem gezahlt werden? das wäre doch ungerecht.

Hi,

ist der Gläubiger Hellseher? Wenn eine Rechnung fällig ist und nicht gezahlt wird, kann der Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragen, er ist nicht verpflichtet so lange zu warten, bis der Schuldner zahlen möchte. Er ist auch nicht verpflichtet zu mahnen, Voraussetzung ist jedoch ein wirksamer Verzug.

Wenn ein Schuldner seine Rechnung trotz Fälligkeit nicht bezahlt, ist das auch ungerecht.

Gruß
Tina

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Hallo,

Wäre es denn umgedreht nicht genauso unfair? Was kann der Gläubiger dafür, dass der Schuldner nicht zahlt …

Grüße

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Die Antwort von worldwidefab ist ja nur richtig, wenn sich der Schuldner mit der Zahlung bereits im VERZUG befand. Das ist dann also die Schuld, denn ohne Verschulden kein Verzug, § 286 Abs. 4 BGB.

Levay