angenommen folgender Fall: Bei öffentlichen Veranstaltungen, sagen wir bei einem Marathon, werden von einer Firma Fotos der Teilnehmer gemacht. Die Firma bietet nun den Teilnehmern die Fotos zum Kauf an, die sie ihm per Startnummer zuordnen konnten. Kaufmöglichkeiten könnten Bildabzüge oder auch nur der Download des/der Fotos sein.
Die AGBs dieser Firma schreiben nun explizit dass sämtliche Rechte der Fotos bei der Firma bleiben und dass der Käufer für jede Nutzung (ich denke sie schreibt „jede kommerzielle Nutzung“) die schriftliche Zustimmung einholen müsse.
Ok, der fiktive Marathonläufer ist Privatmann, ist vielleicht auf Platz 666 von 2000 Läufern gelandet, keine Person öffentlichen Interesses. Er will die Fotos kaufen… wenn da die AGBs nicht wären!
Was darf der Läufer mit den Fotos machen?
Nur alleine bei heruntergelassenen Rollos heimlich anschauen
sie beliebig oft ausdrucken?
sie Freunden zeigen?
sie für einen privaten Laufbericht in ein Forum hochladen?
auf seiner privaten Internetseite/Blogseite anzeigen?
sie für einen Bericht in der Lokalzeitung oder in der Sportvereinszeitung verwenden?
sie für Freunde/Verwandte kopieren?
Sollte der Läufer von der Firma fordern die Fotos inklusive der Rechte anzubieten, genügt da die email als Form oder müsste das eine Unterschrift tragen?
Naja, da hätte er ja dann nix davon.
Vermutlich würde er die Fotos ja gerne kaufen wenn er sich hinterher nie wieder einen Kopf machen müsste ob der aktuelle Verwendungszweck denn legal sein könnte. Wenn die die Fotos von ihm entfernen würden blieben ja Fotos UND Rechte bei der Firma
Also meiner Ansicht nach hat die Firma erstmal garkeine Rechte an dem Foto. Sie können jedoch Geld dafür verlangen, dass du das Foto bekommst und somit auch die weitere Nutzung aushandeln.
Die AGBs sind für so etwas imho NICHT ausreichend, aber das ist ja egal, du kaufst ja.
Jede Nutzung meint wohl jede, nicht nur kommerziell, also würde ich bzgl. der Homepage mal ne nette Mail schreiben und um Erlaubnis fragen.
Das Drucken ist nicht extra geregelt, somit kann man da keine Aussagen darber machen.
Streng genommen (meiner Meinugn nach) darfsd du dir das Foto am PC anschauen und deinen Freunden zeigen und wohl auch schicken.
Da jedoch das „alle Rechte“ sehr schwammig ist, die AGBs in solchen Fällen nicht optimal sind (zumindest anfechtbar, du stimmst dem nicht ausdrücklich zu wie bei einem Vertrag und da es hier um die Grundrechte geht, ist da eine AGB meiners Wissens eh nicht ausreichend) würde ich die Frage einfach an die Firma schicken und sie bitten mal nen sinnvollen ModelRelease aufzusetzen (so nennt man i.A. Verträge zwischen dem Fotografierten und dem Fotografen, die die Rechteverteilung regeln).
Kurz und knapp: Schreib der Firma ne Mail und frag die, ob sie was dagegen haben. Wenn ja -> Anwalt der die AGBs prüft (ausreichend, bindend, was sagen die genau), auf Risiko gehen und einfach machen oder drauf verzichten.
danke für die ausführliche Antwort, hatte ich fast so geahnt.
Der potentielle Käufer sollte sich also mit der Firma auseinandersetzen und nur dann einkaufen wenn er per email eine Bestätigung bekommt dass er die Rechte an den Bildern erhält. Von mir aus soll er der Firma gestatten die Bilder ebenfalls uneingeschränkt verwenden zu dürfen.
Denn der anderslautende Passus steht ja in den AGB, die man bei Bestellung explizit akzeptieren müsste.
Die AGB sagt nichts darüber aus.
Wenn ich eine digitales Bild kaufe, ist anzunehmen, dass ich das auf für mich selber ausdrucken darf. Dafür kaufe ich es ja.
Falls das nicht so ist, sollte das deutlich gemacht werden.
Von dem her kann man kaum sagen, ob die Firma das verbieten will.
Die „AGB“ is sowieso n Witz.
@Author: Schreib der Firma ne Mail und frag nach.
Sämtliche rechtlichen Grundlagen sprechen für die Firma in Bezug auf deine kommerzielle/private Nutzung. Aber ich bezweifle, dass das die Absicht der Firma ist (außer es ist halt wieder mal n Sauhaufen, der ehrliche Bürger abzieht)