Beschädigung am Noch-Nicht-Eigentum?

Guten Tag,

ich hätte gerne Meinungen anderer Leute oder vllt sogar Tipps…

Ein Fensterbauer baut Außenjalousien am Einfamilienhaus an und legt die Jalousien vor die Garagentore auf dem Hof des EFH. Die Hauseigentümerin klärt mit dem Fensterbauer ab, dass sie noch mal losfahren muss zum Geld holen. Der Fensterbauer muss auch nochmal los, was der Hauseigentümerin gut passt, denn sie wäre nicht vom Hof gekommen, da sein Auto im Weg stand (in der Einfahrt).
Beide fahren also los. Der Fensterbauer fährt vom Hof, die Hauseigentümerin geht durch eine Seitentüre in die Garage, setzt sich in das Auto und läßt per Fernbedienung das Garagentor hochfahren und fährt aus der Garage. Dabei überfährt sie eine Außenjalousie und die dazugehörigen Führungsschienen. Der Schaden beträgt um die 170 €.
Zum Zeitpunkt der Beschädigung waren die Außenjalousien durch die Hauseigentümerin noch nicht bezahlt, also noch im Besitz des Fensterbauers (oder?).
Der Fensterbauer möchte den Schaden partout nicht bezahlen, weil er nichts dafür könne, wenn die Hauseigentümerin darüber fährt. Außerdem war die Hauseigentümerin einmal zum Hof gucken, weil sich ihr Kleinkind führ das laute Bohren interessierte. Nach seinen Aussagen hätte sie gesehen, was da wo lag.
Die Hauseigentümerin möchte den Schaden ebenfalls nicht oder nicht ganz alleine bezahlen, da sie nichts dafür könne, wenn der Fensterbauer die Außenjalousien direkt vor die Garagentore legt. Zumal es die direkte Absprache des Losfahrens gab, hätte der Fensterbauer die Jalousien zur Seite räumen können. Es ist auf dem Hof genug Platz, nicht nur direkt vor der Garage.

Der Fall ereignete sich auf dem Land, wo man immer vom Autofahren ausgeht. Nicht das jemand denkt, die Eigentümerin hätte ja mit Fahrrad losfahren können, wg. Mißverständnis oder so…

Ich wüßte gerne wie andere an Stelle der Eigentümerin handeln würden!

Noch ein paar Infos: Die Ware des Fensterbauers ist durch seine Versicherung nicht gedeckt.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung der Hauseigentümerin hat den Schadensfall erstmal abgelehnt, da sie ihr Eigentum beschädigt hätte und kein Anspruch durch Dritte besteht.

Vielen Dank schon mal für das Lesen und die Mühe, falls jemand antwortet. :smile:

Hallo!

Ich kürze die Geschichte mal auf das Wesentliche ab: Eine Frau fährt mit dem Auto über das Eigentum eines anderen und beschädigt dieses.

Klar ist das ein Fall für ihre KFZ-Versicherung. Man darf den Leuten dort aber auch nicht übelnehmen, wenn sie ein Schlupfloch suchen, um nicht zahlen zu müssen. Der Fensterbauer sollte einen Anwalt mit der Regulierung seiner Schäden beauftragen und wenn sich der Versicherer dann immer noch weigert, Klage erheben.

Dass die Gegenstände noch immer im Eigentum des Fensterbauers standen, erklärt sich daraus, dass zu einer Übereignung nicht nur die reale Übergabe (selbst diese ist ja äußerst fraglich), sondern auch noch eine Einigung erforderlich ist. Da hier beide Parteien der Auffassung sind, dass die Gegenstände Eigentum des Fensterbauers sind, ist ein solcher Vertrag also nicht zustande gekommen.

Hallo,

eine Frage zu dem Angebot des Fensterbauers: Ist darin die schöne Abkürzung VOB zu lesen und wenn ja, was steht davor und dahinter?
:wink:

Gruß
smalbop

Guten Tag,

Hallo,

die Kürzel VOB sagen mir leider gar nichts. Kannst Du das vllt erläutern?

Danke und Gruß nima

Hallo,

die Kürzel VOB sagen mir leider gar nichts. Kannst Du das vllt
erläutern?

Eine Erläuterung trägt zur Klärung auch nicht bei, weil es keine Frage im Rahmen der VOB
http://de.wikipedia.org/wiki/Vergabe-_und_Vertragsor…
in diesem Fall ist. Eher in Richtung Sachbeschädigung (und Haftpflicht), die ein unvorsichtiger Autofahrer verursacht hat. s. Antwort von Worldwidefab

Gruß
Der Franke