Hallo Experten in Sachen Recht,
wie ist die Rechtslage bezüglich einer Vereinbarung und eines Vertrages?
Hintergrund:
Ein Vollkaufmann splittet einen Vertrag in einen „Vertragsteil“
und einen „Vereinbarungsteil“ auf … abgesehen davon sehen beide Versionen ähnlich aufgebaut aus, mit Unterschriften von beiden Parteien etc.
Frage : Warum diese Unterscheidung ? … ist da evtl.Vorsicht
geboten ?
entscheidend ist die durch die Unterschriften der Beteiligten dokumentierte beiderseitige Willenserklärung. Wie man dieses Kind dann tauft, ob nun Vertrag oder Vereinbarung, ist völlig egal.
Man sollte grundsätzlich vermeiden, mit hinterhältigen Schlitzohren Verträge abzuschließen, um teuren Ärger zu vermeiden. Studiere also genau, was Du unterschreibst, vertraue keinen mündlichen Zusagen oder Beschwichtigungen oder lasse im Zweifel die Finger davon.
Hintergrund:
Ein Vollkaufmann splittet einen Vertrag in einen
„Vertragsteil“
und einen „Vereinbarungsteil“ auf … abgesehen davon sehen
beide Versionen ähnlich aufgebaut aus, mit Unterschriften von
beiden Parteien etc.
Frage : Warum diese Unterscheidung ? … ist da
evtl.Vorsicht
geboten ?
der Vollkaufmann splittest deshalb, weil er für den Fall einer Vertragsungültigkeit einem höheren Haftungsrisiko ausgesetzt ist und sich durch die Vereinbarung, welche Vertragsunabhängig sozusagen die minderen Rechte sichert im nachhinein nicht gänzlich ohne gültigem Vertrag dasteht, es ist insofern eine zusätzliche Absicherung, die der anderen Vertragspartei realtiv egal sein kann. Natürlich empfehle ich, den Hauptvertrag gut zu lesen, denn der Kaufmann hat mit Sicherheit gut gründe warum er annimmt der vertrag könne fehlgehen- ich empfehle insofern auf Klauseln zu achten, welche im Vertrag zu unwirksamkeit führen könnten, die aber in der Vereinbarung als paktum und somit direkt also rechtlich auch für den nichtkaufmann bindend vereinbart werden sollen. Grundsätzlich gilt inoweit, dass die Vertragsparteien alles vereinbaren können. Ist dies geschehen hilft im Zweifel nur noch der Verbraucherschutz, dazu empfehle ich die Lektüre des AGB Gesetz § 11 (man liest die Kette § 11 dann 10 dann 9).