Ungerechtfertigte Forderung

Hallo,
Was kann man tun, wenn ein Unternehmen eine Forderung von einem verlangt, die ungerechtfertigt ist -mittlerweile schon durch ein Inkassounternehmen unterstützt-? Einspruch einlegen und erklären, dass sich eine andere Person mit dem eigenen Ausweis ausweist, weil man diesen verloren hat und eine Anzeige bei der Polizei erstattet, sowie den Personalausweis als verloren melden, ist klar. Aber was kann man noch machen, wenn die Unternehmen einfach nicht reagieren?
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar =)

Die Fallbeschreibung ist etwas dürftig; ein bisschen mehr müsste man schon wissen. Welche Art von Unternehmen will denn wofür Geld?
Was wurde denn unternommen bevor ein Inkassounternehmen tätig wurde? Da gab’s ja bestimmt Mahnungen…
Gruß
Silverlady

Hallo,
A hat seinen Personalausweis verloren. B hat ihn gefunden und findet es toll, sich damit auszuweisen, wenn er im Zug und in der Straßenbahn beim Schwarzfahren erwischt wird. Die Fahrpreisnacherhebungen kommen natürlich an A. Bei der Polizei hat A Anzeige erstattet und seinen Personalausweis bereits einen Tag nach Verlust als verloren gemeldet. A hat an beide Unternehmen (Zug, Straßenbahn) mehrfach geschrieben, dass er es nicht war und sich B damit ausweist (kennt B nicht) und es der Poliezi gemeldet hat etc. mit entsprechenden Belegen. Trotzdem kamen Mahnungen, einige wurden kurioser Weise fallen gelassen, aber nicht alle 20. Mittlerweile hat das Zugunternehmen gegen A ein Inkassounternehmen eingeschaltet, obwohl er einspruch erhebt hat und auch anzeige wegen Betrug, glaube ich, erstattet, was ich sehr fragwürdig finde, denn in ihrem Brieg haben sie geschrieben, dass sie leider nur Strafanzeige gegen die Person erstatten können, die sie kennen und das ist A und nicht B? Wenn sie den Sachverhalt anerkennen und das haben sie mit Zurückziehung der Fahrpreisnacherhebungen, wieso dann Strafanzeige gegen A?
Wie kann sich A wehren?

Grüße

Schauen die Kontrolleure denn nicht auf das Foto…?

Das stört mich auch so extrem: Können die Kontrolleure denn nicht ihre Augen aufmachen? A hat auch schon darüber nachgedacht, gegen die Kontrolleure Anzeige zu erstatten…Hmm nur gegen was dann genau?

Hallo,
dass die Kontrolleure ein-, zweimal nicht genau hinschauen, glaube ich noch. Aber 20 Mal?
Muss ein guter Doppelgänger sein…
Kopie der Anzeige an das betreffende Unternehmen, eventuell eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Sicherlich gibt es für bestimmte Zeiten des Vergehens auch Zeugen oder „Alibis“ die man vorweisen kann. Z. B. arbeiten gewesen, in der Schule o. ä.
Gruß
Silverlady

Hallo,

eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Sicherlich gibt es für
bestimmte Zeiten des Vergehens auch Zeugen oder „Alibis“ die
man vorweisen kann. Z. B. arbeiten gewesen, in der Schule o.
ä.

war es nicht so, daß derjenige, der eine Forderung geltend macht, irgendwie etwas beweisen mußte…? Ich bin mir ganz sicher, daß da was war.

Gruß
Christian

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Hi,

abwarten und Tee trinken. Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, Einspruch einlegen. Dann wieder abwarten und Tee (oder auch mal Kaffee) trinken.

Sollte der Fall vor Gericht gehen, wird die Wahrheit ans Licht kommen, wenn die Geschichte denn stimmt.

Gruß S
(Bin ein Anwalt, daher möge man mich korrigieren, wenn ich falsch liege).

Hallo,
die Beweislast liegt bei dem Unternehmen -grundsätzlich. Doch die haben ja die Personnummer abgeschrieben und die ganzen Daten. Ich denke, dadurch liegt sie wieder bei A. Und A kann nur beweisen, dass er es nicht war, mit den Arbeitsbescheinigungen etc. Da hat Silverlady Recht, das wäre bestimmt die beste Variante.
Liebe Grüße

Hallo,

die Beweislast liegt bei dem Unternehmen -grundsätzlich. Doch
die haben ja die Personnummer abgeschrieben und die ganzen
Daten.

wenn ich also einen Personalausweise finde und diesen allen möglichen Leuten unter den Rüssel halte, bin ich automatisch fein raus und der frühere Inhaber hat den Ärger? Das kann es nicht sein und es ist auch nicht so. Personalausweise sind nicht die Schwarzfahrer, sondern die Personen. Oder anders: bei Personalausweisen gibt es keine Halterhaftung.

Der vorgezeigte Ausweis und die dadurch erhaltenen Daten können bestenfalls ein Indiz sein.

Ich denke, dadurch liegt sie wieder bei A.

Ach was. Die Schuld (im Strafverfahren) bzw. das Bestehen des Anspruchs (Zivilverfahren) muß bewiesen werden. Bei der Story wird der Personalausweis nicht ausreichen - insbesondere, weil der Personalausweis schon vorher als gestohlen gemeldet wurde.

Gruß
Christian

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(Bin ein Anwalt, daher möge man mich korrigieren, wenn ich
falsch liege).

Sollte natürlich „bin KEIN Anwalt“ heißen. Hö hö.

Gruß S